Gemeinde plant um
Autor: Richard Sänger
Heßdorf, Montag, 03. April 2017
Das neue Feuerwehrgerätehaus hält die Heßdorfer Verwaltung auf Trab.
Die bereits beschlossene Planung des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) in Heßdorf erfordert ein erneutes Bauleitverfahren. Matthias Rühl vom Büro Stadt & Land stellte dem Gemeinderat den Entwurf zur siebten Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Bereich Feuerwehrgerätehaus) sowie den Entwurf zu Änderung des Bebauungsplanes vor. Die grundsätzliche Problematik bestehe darin, dass die vom Gemeinderat genehmigte Planung für den Neubau des FWGH mit den Maßgaben des Flächennutzungsplans nicht übereinstimmt.
Wie der Planer erläuterte, ergeben sich gegenüber dem aktuellen Planungsstand folgende Änderungen:
• Wegen der Vergrößerung des Baukörpers für das FWGH weiten sich die Bauflächen nach Westen hin aus und es werden weitere Flächen des Nachbargrundstückes beansprucht.
• Eine weitere Flächenvergrößerung ergibt sich auch durch die veränderte Stellplatzzahl auf nunmehr 27 Stellplätze. Die Stellplatzanordnung beruht auf einer Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken.
• Der Geh- und Radweg Heßdorf - Hannberg wird insbesondere aus Sicherheitsgründen an der Nord- und Ostseite des Gebäudes vorbeigeführt.
Durch die Änderungen stimmt auch die Planung zum Neubau des FWGH nicht mit den Maßgaben des Bebauungsplanentwurfes überein. Durch die Untere Naturschutzbehörde wird auch ein neues naturschutzrechtliches Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung verlangt, da sich die Größe des Geltungsbereiches von 2430 auf 2800 Quadratmeter erhöht. Der Gemeinderat billigte die Änderungsplanung und beauftragte die Verwaltung, das Verfahren abzuwickeln.