Gemeinde informiert Bürger über Änderungen beim Grundsteuergesetz
Autor: Sebastian Schmitt
Wildflecken, Sonntag, 27. März 2022
Keine Einwände hatte der Marktgemeinderat Wildflecken bei seiner jüngsten Sitzung gegen einen Bauantrag zum Umbau und zur Aufstockung des bestehenden Dachgeschosses eines Wohnhauses in der Bergstraße...
Keine Einwände hatte der Marktgemeinderat Wildflecken bei seiner jüngsten Sitzung gegen einen Bauantrag zum Umbau und zur Aufstockung des bestehenden Dachgeschosses eines Wohnhauses in der Bergstraße in Oberbach. Das Gremium stimmte dem geplanten Bauvorhaben und den beantragten Abweichungen vom Bebauungsplan zu.
Auftrag erteilt
Die tiefbauliche Erschließung des Baugebietes "Oberer Kapellenweg" Abschnitt II in Wildflecken wird das Oberbacher Bauunternehmen Väth ausführen. Der Gemeinderat erteilte der Firma Väth den Auftrag mit einer Angebotssumme von rund 620.000 Euro brutto. Die vorausgegangene Ausschreibung hatte drei Teilbereiche: Kanalbau, Wasserleitungsbau und Straßenbau. Es wurden drei Firmen angeschrieben. Lediglich zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das kostengünstigste kam von der Firma Väth aus Oberbach.
Geschäftsleiter Daniel Kleinheinz erläuterte ausführlich die Vorgehensweise bei der Änderung des Grundsteuergesetzes. Er wies darauf hin, dass in der nächsten Ausgabe der Wildfleckener Nachrichten ein Artikel zur Information für die Bürger des Marktes Wildflecken veröffentlicht wird. Die Finanzämter werden alle Grundstückseigentümer noch einmal gesondert anschreiben. Kleinheinz machte deutlich, dass der Markt Wildflecken keine Handlungsoptionen habe, weil die Finanzämter die Festsetzungsbehörden sind.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit einem Urteil vom 10. April 2018 entschieden, dass die alten Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer, die Einheitswerte, verfassungswidrig sind. Bis zum 31. Dezember 2024 kann die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer noch nach den bisherigen Vorschriften ermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer dann auf der Basis der neuen Grundsteuerwerte festgesetzt werden.
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