Gemeinde gleicht Verlust aus
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Maßbach, Donnerstag, 18. Februar 2016
Maßbach — Das Maßbacher Freibad hat im Jahr 2014 einen Verlust von 76 442 Euro gemacht. Ohne Diskussion nahm der Marktgemeinderat dies während seiner jüngst...
Maßbach — Das Maßbacher Freibad hat im Jahr 2014 einen Verlust von 76 442 Euro gemacht. Ohne Diskussion nahm der Marktgemeinderat dies während seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis und beschloss, den Jahresverlust aus dem Haushalt der Marktgemeinde auszugleichen. Auch die Wasserversorgung des Marktes Maßbach im Jahr 2014 endete mit einem Verlust, und zwar in Höhe von 15 350 Euro. Sie werden auf neue Rechnung vorgetragen, das heißt ins Jahr 2015 übernommen. Auch das nahm der Marktgemeinderat ohne Diskussion zur Kenntnis.
Dachdeckerarbeiten teurer
Die Arbeiten zur Erweiterung der Rettungswache gehen weiter. Die Fensterbauarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Sechs von acht Firmen gaben Angebote ab. Den Zuschlag bekam ein Unternehmen aus Theinfeld für 4307 Euro. Die Dachdeckerarbeiten für die Rettungswache kosten statt 4000 rund 7000 Euro.
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"Das war halt ein Fehler in der Planung, sowas kann mal passieren", kommentierte Bürgermeister Matthias Klement (CSU). Der Marktgemeinderat stimmte der Mehrausgabe ohne Diskussion zu. Die Bauarbeiten sind laut Bauhofleiter Brust noch im Zeitplan, sie sollen im Herbst abgeschlossen sein.
Befreiung von der Satzung
Ein Autohaus im Ortsteil Poppenlauer will in der Hauptstraße, im rückwärtigen Grundstücksbereich ein etwa 19 mal 15,6 Meter großes Reifenlager errichten. Der Marktgemeinderat gab seine Zustimmung. In der Seilergasse in Maßbach sollen im rückwärtigen Bereich Nebengebäude abgebrochen werden. Hier ist die Errichtung eines eingeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhauses als Anbau an das bestehende Wohngebäude mit zwei Zwerchhäusern (das sind grob gesagt vergrößerte Giebel) geplant. Das Bauvorhaben liegt im Sanierungsgebiet. Deshalb wurde die Sanierungsbeauftragte Christine Wichmann eingeschaltet, die laut Sitzungsvorlage eine positive Stellungnahme abgegeben hat. Die Dachflächenfenster und die Firsthöhe der Zwerchhäuser entsprechen allerdings nicht den Vorschriften der Gestaltungssatzung. Der Marktgemeinderat erteilte eine Befreiung.