Geld für den Schulweg
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Kulmbach, Mittwoch, 23. Sept. 2020
Der Landkreis Kulmbach weist darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2019/2020 entst...
Der Landkreis Kulmbach weist darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2019/2020 entstandenen Fahrtkosten haben. Die Leistungen werden jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 440 Euro übersteigen.
Bei Familien, die Anspruch auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder, auf Hilfe zum Lebensunterhalt, auf Arbeitslosengeld II oder auf Sozialgeld hatten, wird der Eigenanteil ncht angerechnet.
Ein Nachweis vom Monat August 2019 ist dem Antrag beizufügen. In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung aber bis spätestens 31. Oktober 2020 beim Landratsamt Kulmbach eingereicht werden. Weitere Auskünfte hierzu gibt es unter Telefon 09221/707-247.
Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 eine der vorgenannten Schulen besuchen, beachten bitte, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorzugehen und deshalb mögliche Fahrpreisermäßigungen in Anspruch zu nehmen haben. Hierzu kann insbesondere auch der Erwerb und die Nutzung der BahnCard oder der vorausschauende Erwerb von Fahrkarten zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt.
Informationen über die Tarifgestaltung und mögliche Ermäßigungen erteilen die einzelnen Beförderungsunternehmen. red