Gebühren für den Straßenausbau, ja - aber wie? Noch ist vieles unklar

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Inzwischen bekannte Straßen im Landkreis: An der Schäfersgasse und dem Blumenweg in Weidach entbrannte der Streit um Straßenausbaubeiträge bei der Gemeinde Weitramsdorf. Foto: Berthold Köhler
Inzwischen bekannte Straßen im Landkreis: An der Schäfersgasse und dem Blumenweg in Weidach entbrannte der Streit um Straßenausbaubeiträge bei der Gemeinde Weitramsdorf. Foto: Berthold Köhler
 

Die Einführung von Satzungen zur Erhebung von Ausbaugebühren für Gemeindestraßen wird heftig diskutiert. Die Bürgermeister der Landkreiskommunen sehen sich ...

Die Einführung von Satzungen zur Erhebung von Ausbaugebühren für Gemeindestraßen wird heftig diskutiert. Die Bürgermeister der Landkreiskommunen sehen sich verpflichtet, solche Satzungen für ihre Städte und Gemeinden einzuführen. Der Bayerische Gemeindetag ist ebenfalls dieser Ansicht und auch die Rechtsabteilung des Landratsamtes sieht die Einführungen solcher Satzungen als Pflicht. Trotzdem sind die regionalen Landtagsabgeordneten Jürgen W. Heike (CSU) und Susann Biedefeld (SPD) überzeugt, die Kommunen hätten Rechtsspielraum, der nicht genutzt wird.
Um mehr Klarheit zu schaffen, bat Jürgen W. Heike alle Bürgermeister aus den Kommunen im Coburger Land zum Info-Termin nach Banz und holte dafür mit Florian Herrmann den Vorsitzenden des Ausschusses für kommunale Fragen im Bayerischen Landtag dazu, der während einer Tagung dort vor Ort war. Die erhoffte Rechtssicherheit stand aber nicht als Ergebnis am Ende der Zusammenkunft.


Möglichkeiten prüfen

Die Beteiligung blieb hinter Heikes Erwartung. Einige Bürgermeister hatten im Vorfeld bereits erklärt, kein Interesse an der Informationsveranstaltung zu haben. Einige waren eh im Urlaub. Einige waren dann doch da. Unabhängig von der Frage, ob so eine Satzung nun zwingend eingeführt werden muss oder nicht, fühlte sich Heike dann aber in einem Punkt durch Florian Herrmann schon bestätigt. "Er hat deutlich gesagt, dass die Möglichkeit gegeben ist, wiederkehrende Beiträge zu erheben." Die Bürgermeister der Landkreiskommunen und Landrat Michael Busch (SPD) würden aber "knallhart" auf der alten Regelung beharren, die vorsieht, die Kosten für den Straßenausbau nur auf die direkten Anlieger umzulegen, meint Heike. Insgesamt sieht Heike noch viel Rechtsunsicherheit rund um die Einführung dieser Satzungen. Den Umstieg auf wiederkehrende Gebühren lehnen viele Bürgermeister ab, weil sie einen sehr hohen Verwaltungsaufwand befürchten. Doch gerade da sei vieles unklar.


Vorhandene Satzung anpassen

Rödental hat bereits seit Jahren eine Straßenausbaubeitragssatzung. Daher war Bürgermeister Marco Steiner (FW) nicht zum Infoabend gekommen. "Wir werden unsere Satzung aber auch anpacken", sagt Bürgermeister Marco Steiner (FW). Zum einen fällt die neue Mustersatzung des Gemeindetags für die Bürger günstiger aus, und Rödental möchte seine Bürger nicht mehr belasten als andere Kommunen im Landkreis. Zum anderen hat der Stadtrat noch nicht endgültig entschieden, ob nicht vielleicht auch für die Stadt die neu geschaffene Möglichkeit wiederkehrender Beiträge infrage kommt. "Auf jeden Fall werden wir Ende September noch eine Info-Veranstaltung für die Bürger anbieten", versichert Steiner. Entscheidungen zu dieser Satzung stehen in irgendeiner Form in den meisten Kommunen des Landkreises an. Die Diskussion um Straßenausbaugebühren in den Kommunen des Landkreises wird also wohl so schnell nicht beendet sein. Am Ende wird sie nach Auffassung aller Bürgermeister aber in jeder Kommune in den Erlass einer solchen Satzung münden. Verwaltungsrechtler gehen aber auch davon aus, dass jede Anwendung solcher Satzungen eine rechtliche Überprüfung durch die Betroffenen erfahren wird. So schreibt Erwin Ruff auf der Plattform Informationen für die Kommunale Verwaltung (IKV): "Beispielsweise haben sich in Bayern über 50 Bürgerinitiativen zum Netzwerk "VerBiB Vereinigte Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben im Freistaat Bayern" zusammengeschlossen.


Bürger skeptisch

Solche Initiativen werden den Verwaltungsaufwand für die Kommunen in jedem Einzelfall mehr oder weniger stark beeinflussen. Am Ende wird dann bei vielen Verfahren das Urteil eines Gerichts stehen, das festlegt, wie weit die Erhebung von Gebühren durch die jeweilige Kommune gerechtfertigt war.