Gebühr wird gesplittet
Autor: Werner Reißaus
Neuenmarkt, Dienstag, 14. Dezember 2021
Gemeinderat Der Preis für die Abwasserentsorgung wird in Neuenmarkt künftig getrennt nach der Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet.
Einstimmig hat sich der Gemeinderat am Montagabend dafür ausgesprochen, eine getrennte Abwassergebühr einzuführen. Die dafür notwendige Beitrags- und Gebührensatzung tritt bereits am 1. Januar 2022 in Kraft. Bürgermeister Alexander Wunderlich erinnerte an die schwierige Vorbereitung und Umsetzung. Doch nun habe man "für die Zukunft eine gerechtere Lösung".
Bisher wurde in der Gemeinde Neuenmarkt für die Berechnung der Kanalgebühren allein die Menge des bezogenen Frischwassers als Berechnungsgrundlage herangezogen. Nur wenige Kommunen im Landkreis haben sich bislang für die gesplittete Abwassergebühr entschieden. "Sie soll für Gebührengerechtigkeit sorgen", betonte Wunderlich. Künftig würden auch Flächen, von denen Niederschlagswasser eingeleitet wird, in die Berechnung einbezogen. Es gebe dann eine Gebühr für Schmutzwasser und eine für die Ableitung von Regenwasser in den Kanal.
Werkleiter Robert Behrendt machte deutlich, dass sich die Summe der von allen Grundstücksbesitzern und Wasserabnehmern erhobenen Gebühren nicht erhöht. "Wir müssen ja kostendeckend kalkulieren; die Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers werden künftig lediglich getrennt ermittelt."
Luftbilder angefertigt
Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen und Plätzen würden in der Regel die Straßenbaulastträger tragen, so Behrendt. Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile seien die Kommunen seit 2005 dazu angehalten, die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zu überprüfen und gegebenenfalls mit der Durchführung einer Flächenermittlung umzusetzen.