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Gasversorgung im Notfall


Autor: Angelika Despang

LKR Bad Kissingen, Mittwoch, 27. Juli 2022

Angelika Despang Laut Lagebericht "Gasversorgung" der Bundesnetzagentur wurde am 23. Juni die Alarmstufe des Notfallplans in Deutschland ausgerufen. Die Lage ist angespannt und eine weitere...
Die Entwicklung der Gasimporte nach Deutschland seit Mitte Mai 2022.


Angelika Despang

Laut Lagebericht "Gasversorgung" der Bundesnetzagentur wurde am 23. Juni die Alarmstufe des Notfallplans in Deutschland ausgerufen. Die Lage ist angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden, heißt es in dem Bericht. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment aber stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet.

Sollten die russischen Gaslieferungen über Nord Stream 1 weiterhin auf niedrigem Niveau verharren, ist ein Speicherstand von 95 Prozent bis November kaum ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen. Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Es gibt drei Eskalationsstufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.

Frühwarnstufe

Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Durch Maßnahmen wie Flexibilität bei der Beschaffung, die Anforderung externer Regelenergie und Rückgriff auf Gasspeicher wird die Gasversorgung aufrecht erhalten.

Alarmstufe

Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich Gashändler und -lieferanten sowie Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber noch in Eigenregie um eine Beherrschung der Lage. Hier können ebenso die Maßnahmen der Frühwarnstufe greifen.

Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen.

Notfallstufe

Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Sie kann dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern zum Beispiel Bezugsreduktionen verfügen. Diese Verfügungen können sich auch an einzelne Letztverbraucher wenden. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, das heißt, diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Pflegeheime, sowie Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. Weitere Informationen finden Sie unter: bundesnetzagentur.de