Gastwirt setzt sich angetrunken ans Steuer: 2500 Euro Geldstrafe
Autor: Werner Reißaus
Kulmbach, Montag, 14. November 2016
Mit einem blauen Auge kam ein Kulmbacher Gastronom davon, der sich gleich wegen zweier Vergehen vor Gericht verantworten musste. Das Verfahren wegen Widerst...
Mit einem blauen Auge kam ein Kulmbacher Gastronom davon, der sich gleich wegen zweier Vergehen vor Gericht verantworten musste. Das Verfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte wurde eingestellt, für eine Trunkenheitsfahrt verhängte Richterin Sieglinde Tettmann eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 50 Euro. Der Angeklagte hat darüber hinaus die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wirt war an einem späten Abend nur wenige Meter von seinem Gasthaus entfernt von der Polizei kontrolliert worden. Ein Alkoholtest ergab 1,32 Promille. Zunächst war der Mann mit einer Blutentnahme im Klinikum einverstanden, doch nachdem die Polizeibeamten seiner Bitte, noch vorher eine Toilette aufsuchen zu dürfen, nicht nachkamen, kam es laut Anklageschrift zu einer verbalen und dann auch tätlichen Auseinandersetzung.
So konnte ein Polizist gerade noch einem Angriff ausweichen. Beide Beamte nahmen den Wirt in den Schwitzkasten.
Später klagte der Gastronom über Schmerzen am Ellenbogen. Das war für Verteidiger Tobias Liebau aus Bayreuth Grund genug zu beantragen, die Anklage auf die Trunkenheitsfahrt zu beschränken, weil sein Mandant bei der Auseinandersetzung ebenfalls verletzt worden sei. Dem Antrag folgte auch der Staatsanwalt, so dass Richterin Sieglinde Tettmann eine Teileinstellung verkündete.
Übrig blieb die fahrlässige Trunkenheitsfahrt, nach der auch der Führerschein sichergestellt wurde. Es war eigentlich eine dumme Fahrt, denn der Gastronom hätte die Strecke vom Gasthaus zu seinem Wohnhaus locker zu Fuß zurücklegen können. Was ihm in der weiteren Verhandlung zugute kam, war, dass an jenem Abend so gut wie kein Verkehr herrschte und die beabsichtigte Strecke kurz war. Hinzu kam, dass im Bundeszentralregister kein Eintrag vorhanden war.
Dagegen gab es drei Einträge in Flensburg wegen jeweiliger Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit.
Der Vertreter der Anklage hielt eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu 50 Euro für straf- und schuldangemessen, dabei mit einem Fahrverbot von sechs Monaten. Rechtsanwalt Tobias Liebau machte geltend, dass sein Mandant als Gastwirt auf die Fahrerlaubnis im starken Maße angewiesen ist. Er beantragte, das Fahrverbot auf nur drei Monate zu beschränken und es bei 50 Tagessätzen zu je 50 Euro zu belassen.
Dem konnte sich auch Richterin Sieglinde Tettmann in ihrem Urteil anschließen. Sie wies noch darauf hin, dass der Alkoholgehalt bei der Trunkenheitsfahrt nicht sehr hoch war und der Gastronom bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Rei.