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Gastronom ließ "schwarz" arbeiten: Bewährungsstrafe


Autor: Martin Schweiger

Haßfurt, Donnerstag, 14. Februar 2019

Weil er zwischen September 2013 und August 2016 17 Arbeitskräfte in seiner Gaststätte zumindest teilweise "schwarz" arbeiten ließ, hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 60-jährigen Gastronom aus dem M...
Am Finanzamt vorbei ließ ein Haßfurter Gastronom über Jahre hinweg insgesamt 17 Beschäftigte arbeiten. Insgesamt stand er wegen Betrugs in 27 Fällen vor Gericht. Symbolfoto: Franziska Kraufmann, dpa


Weil er zwischen September 2013 und August 2016 17 Arbeitskräfte in seiner Gaststätte zumindest teilweise "schwarz" arbeiten ließ, hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 60-jährigen Gastronom aus dem Maintal zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 13 Monaten verurteilt, die das Gericht für vier Jahre zur Bewährung aussetzte. Der Sozialkasse entstand dadurch ein Schaden von 37 165,12 Euro, den der Wirt bereits zum Großteil beglichen hat.

Laut Anklage hat der Angeklagte zum Teil bei der Krankenkasse geringere Lohnsummen angegeben, als tatsächlich ausbezahlt wurden. Insgesamt warf ihm die Staatsanwaltschaft das Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen von Sozialversicherungsbeiträgen in 27 Fällen vor.

Vor Gericht räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger Stefan Wagner alle Vorwürfe ein. Sein Mandant bedauere sein Fehlverhalten, sagte der Anwalt. Bereits im Jahr 2015 wurde der Gastronom wegen desselben Vergehens zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, was ihm der Staatsanwalt in seinem Plädoyer als Minuspunkt ankreidete, ebenso wie die hohe Schadenssumme. Der Anklagevertreter forderte eine Bewährungsstrafe von insgesamt 17 Monaten.

Der Verteidiger warf ein, dass sein Mandant durch sein Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme mit 17 Zeugen, die mittlerweile weit entfernt wohnen, vermieden hat und sich kooperativ zeigte. Eine Bestrafung am unteren Rand des Strafmaßes sei daher ausreichend.

Richterin Ilona Conver sagte, dass der Angeklagte in Zukunft keine weiteren einschlägigen Straftaten begehen könne, weil er "die Reißleine gezogen" habe und sein Geschäft aufgegeben habe. Als Bewährungsauflage müsse er die Betriebsauflösung abwickeln. Von einer Geldauflage sah die Vorsitzende ab.

Der Gastronom zeigte sich nach der Urteilsverkündung auf der Anklagebank "froh, dass es ein Ende hat". Das Verfahren sei für ihn nervenaufreibend und belastend gewesen.