Gasalarm im Coburger Stadtgebiet
Autor: Redaktion
Coburg, Dienstag, 11. Januar 2022
Es herrschte helle Aufregung: Wegen eines möglichen Gasaustritts im Coburger Stadtgebiet kam es am Dienstagvormittag zu einem Großeinsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. Das berichtet die P...
Es herrschte helle Aufregung: Wegen eines möglichen Gasaustritts im Coburger Stadtgebiet kam es am Dienstagvormittag zu einem Großeinsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. Das berichtet die Polizeiinspektion Coburg.
Um 10 Uhr erreichte die Integrierte Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst in Ebersdorf die Nachricht, Gas trete an der Heiligkreuz-Mittelschule in der Straße "Schleifanger" aus. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte war die Schule bereits geräumt. Die Feuerwehr Coburg suchte in Zusammenarbeit mit den Städtischen Überlandwerken (SÜC) nach dem Ursprungsort des möglichen Gasaustritts. Nach kurzer Suche gaben Feuerwehr und SÜC Entwarnung. Ein Gasaustritt war nach mehreren Messungen im Schulgebäude und in dessen Umfeld auszuschließen. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte konnten zurück in ihre Klassenzimmer. Die Beamten wollten wissen, woher der ungewöhnliche Geruch kommt, und machten sich auf die Suche nach der Herkunft. Auch im Umfeld des Hauptbahnhofs und in der Mohrenstraße roch es übel. Unter Einbeziehung der Windrichtung definierten die Beamten einen Suchbereich nördlich der Mittelschule. In einem Industriebetrieb in der Rodacher Straße wurden die Polizisten schließlich fündig. Dort wurden Reinigungsarbeiten an einem Tank durchgeführt. Von dort kam der Geruch und zog in südliche Richtung.
Schüler im Klinikum
Wegen des Gestanks klagten mehrere Schülerinnen und Schüler über anhaltende Übelkeit und wurden vom Rettungsdienst und hinzugezogenen Ärzten betreut. Letztendlich zählten Rettungsdienst und Polizei 22 Schülerinnen und Schüler, die betreut wurden. Fünf von ihnen kamen vorsorglich ins Coburger Klinikum. Der Sachbearbeiter für Umweltdelikte der Coburger Polizeiinspektion ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung. red