Druckartikel: Garagen dürfen an den Grenzen errichtet werden

Garagen dürfen an den Grenzen errichtet werden


Autor: Carmen Schwind

Wiesenthau, Donnerstag, 23. Juli 2020

In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats Wiesenthau informierte Bürgermeister Bernd Drummer (BGW) darüber, dass für das Baugebiet "Binzig" Arbeiten vergeben worden sind. In der nächsten Woche soll ...


In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats Wiesenthau informierte Bürgermeister Bernd Drummer (BGW) darüber, dass für das Baugebiet "Binzig" Arbeiten vergeben worden sind. In der nächsten Woche soll der Trafo eingebunden und eine Elektro-Ladestation angeschlossen werden. "Wann die betriebsbereit ist, ist noch nicht klar", sagte Drummer.

Außerdem gebe es im Bebauungsplan einige Stellen, die Spielraum für Interpretationen zulassen. Dazu habe es einen intensiven Austausch mit dem Landratsamt gegeben. "Zum Beispiel kollidiert beim Garagenbau die Aussage, dass Ausgrabungen an der Grenze nicht möglich sind", erklärte der Bürgermeister und zeigte Verständnis dafür, dass Bauherrn auch bei Hanggrundstücken ebenerdig in ihre Garage fahren wollen.

Das Landratsamt Forchheim hatte empfohlen, den Bebauungsplan hier zu ändern. Deshalb will die Gemeinde nun möglichst schnell noch einmal in das Verfahren einsteigen, damit für die Bauplaner die neuen Richtlinien stehen.

Benedikt Bartosch (BGW) fragte nach, ob diejenigen, die ihren Bauplan bereits eingereicht haben, auch von den Änderungen profitieren. Geschäftsleiter Matthias Zeissner antwortete, dass diese ebenfalls die Möglichkeit haben, die Änderungen zu beantragen. Er empfahl, dass das Gremium an den gestalterischen Richtlinien, die vorgegeben sind, festhalten und die aufgezeigten Mängel beheben solle.

So beschlossen die Räte, dass die Änderungen im Bebauungsplan zügig vorgenommen werden sollen. Dabei geht es unter anderem um die aufgeführten Grenzgaragen. Denn hier sollen Abgrabungen und Aufschüttungen zukünftig möglich sein. Die Länge der Zufahrt soll auf sechs Meter begrenzt sein.

Dachform von Wintergärten

Die Dachform von Wintergärten muss nicht weiter wie die des Hausdaches sein. Zukünftig sollen auch die üblichen Flachdächer oder flach geneigte Dächer am Wintergarten möglich sein.

Für die talseitig der Straße liegenden Häuser wird die Höhe der Oberkante des fertigen Fußbodens des Erdgeschosses auf maximal 0,3 Meter über der Straßenoberkante und für die bergseitig liegenden Häuser auf maximal 0,3 Meter über natürlichem Gelände festgesetzt. Außerdem können bergseitige Grundstücke das Flachdach der Garage als Terrasse nutzen.

Die Räte beschlossen einstimmig, die Ingenieurgesellschaft Weyrauther zu beauftragten, schnell in das Planungsverfahren einzutreten. cs