Druckartikel: Für das Dilemma macht Morys den Ex-Bürgermeister verantwortlich

Für das Dilemma macht Morys den Ex-Bürgermeister verantwortlich


Autor: Pauline Lindner

Ebermannstadt, Montag, 22. August 2016

Peter Morys besitzt ein Anwesen in der Ebermannstadter Altstadt. Er gehört damit zu den Betroffenen der 2015 erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung (SABS)....


Peter Morys besitzt ein Anwesen in der Ebermannstadter Altstadt. Er gehört damit zu den Betroffenen der 2015 erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung (SABS). "Ich muss 12 000 Euro zahlen. Das ist ärgerlich", bekannte der NLE- Stadtrat in der Sitzung am vergangenen Freitag. Dort befand der Ebermannstadter Stadtrat das geplante Bürgerbegehren des Bürgerforums mit 11:8 Stimmen für zulässig.
Morys hält die Forderung des Bürgerforums zwar für nachvollziehbar, aber rechtlich nicht erfüllbar. Er stimmte seinerseits gegen eine Zulassung des Bürgerbegehrens. Dessen formelle Voraussetzungen, insbesondere die nötige Zahl der Unterschriften, sind gleichwohl erfüllt. Morys bezog sein Hauptargument aus seinem Amtseid als Stadtrat. "Mein Eid lautet nicht: ,Ich schwöre, die Amtsverstöße des Amtsvorgängers zu verteidigen und geltendes Recht zu brechen.'"
Man komme laut Morys nicht daran vorbei, die Wurzel des "heutigen Dilemmas" in Versprechen zu identifizieren, zu denen der frühere Bürgermeister Franz-Josef Kraus "rechtlich nicht befugt" gewesen sei. Zweiter Bürgermeister Rainer Schmeußer (CSU) rief sich und seinen Stadtratskollegen nochmals die Umstände der 2015 getroffenen Entscheidung zugunsten der SABS in Erinnerung. Sie ist für ihn wie für seinen Ratskollegen Ludwig Brütting (FW) ein Fakt als "Abrechnungstatbestand". Dafür wertet Schmeußer das aktuelle Begehren als "Signal der Bürger" für den zukünftigen Straßenbau.


Konkrete Beispiele gefordert

Schmeußer regte deshalb eine Musterberechnung durch die Verwaltung eventuell mit Hilfe von darin erfahrenen außerbayerischen Gemeinden an, in der die bisherige Methode und die neuerdings mögliche an einem konkreten Beispiel verglichen werden sollen.
Auch die Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) hält eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema für sinnvoll. Morys fragte bei Rechtsanwalt Karl-Friedrich Hacker, der die Stadtratssitzung mit seiner Expertise bereicherte, nochmals ausführlich nach: "Bleiben der Altstadt Kosten erspart, wenn wir das Bürgerbegehren zulassen?" Hackers Antwort fiel unmissverständlich klar aus: "Nein, das ist eine klare Ansage: Der Stadtrat hat nicht die Fähigkeit, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen."
Christian Sponsel (WGO) forderte "die Unterschriften der 1000 Bürger zu respektieren". Deshalb müsse bei der Zulassung des Begehrens nicht jedes Wort auf den Prüfstand. Schuld an der Misere hat nach seiner Meinung das Landratsamt, weil es über Jahre nur zugesehen habe. Man müsse es deshalb in die Pflicht nehmen und auf die Ungerechtigkeit der nachträglichen Gebührenbescheide hinweisen. Das brachte ihm den Beifall vieler Zuhörer ein.
Auch Sebastian Götz (MOG) schob den schwarzen Peter dem Landratsamt zu: "Kommunen, auch Ebermannstadt, besitzen das Selbstverwaltungsrecht! Darf man hierfür denn keinen Gebrauch machen?"