Fronius: Verfahren ist eröffnet
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Bad Kissingen, Dienstag, 23. Mai 2017
Im seit Februar laufenden Verfahren um den Insolvenzantrag der Klinisches Sanatorium Fronius GmbH hat das Amtsgericht Schweinfurt jetzt den nächsten Schritt...
Im seit Februar laufenden Verfahren um den Insolvenzantrag der Klinisches Sanatorium Fronius GmbH hat das Amtsgericht Schweinfurt jetzt den nächsten Schritt getan. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist beendet, das förmliche Insolvenzverfahren seit 10. Mai eröffnet.
Für die Gläubiger des Unternehmens heißt das zunächst, es ist wenigstens noch so viel Masse da, dass es überhaupt möglich ist, ein Verfahren zu eröffnen. Sebastian Brunner, Sprecher des Nürnberger Rechtsanwalts, der vom Gericht als Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, vermag noch keine Angaben darüber zu machen, wie viel nach Abzug der Verfahrenskosten übrig bleibt.
Ob der Betrieb des Klinischen Sanatoriums Fronius noch eine Zukunft hat, das müssten die Gespräche der nächsten Wochen zeigen, erklärte Brunner auf Nachfrage. Mit Antworten auf die entsprechenden Fragen rechnet der Sprecher des Insolvenzverwalters allerdings erst im Juni.
In Bezug auf die bis Ende Februar beschäftigten Mitarbeiter sagte Brunner, wer noch Anspruch auf Restzahlungen von Insolvenzgeld habe, könne "in Bälde" damit rechnen. Ein Teil des Insolvenzgeldes sei bereits ausgezahlt worden.
Der Erfolg von Gesprächen über die Zukunft der Klinisches Sanatorium Fronius GmbH hängt auch von der Familie Fronius ab. Die war nicht nur für den Betrieb des jetzt insolventen Unternehmens verantwortlich. Nach Brunners Angaben ist sie weiterhin Eigentümer der nicht von der Insolvenz betroffenen Immobilien. Brunner glaubt aber, dass eine gute Lösung für das insolvente Betriebsunternehmen auch Vorteile für die Eigentümer hätte.