Freundin heimlich mit Smartphone fotografiert
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Donnerstag, 02. Juni 2016
Stephan Herbert Fuchs Weil er von seiner damaligen Freundin mit dem Smartphone intime Aufnahmen gemacht hatte, musste sich ein 34-jähriger Mann aus Kulmbach...
Stephan Herbert Fuchs
Weil er von seiner damaligen Freundin mit dem Smartphone intime Aufnahmen gemacht hatte, musste sich ein 34-jähriger Mann aus Kulmbach vor Gericht verantworten.
Die Anklage lautete auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, sie wurde allerdings nach kurzer Verhandlungsdauer eingestellt. Grund: Die Frau hatte dem Angeklagten längst verziehen, sie hatte ihm bei anderer Gelegenheit sogar erlaubt, solche eindeutigen Fotos zu machen, und sie war trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen.
In eindeutiger Pose
Der Angeklagte hatte irgendwann im Sommer des vergangenen Jahres seine Freundin in deren Wohnung in eindeutigen Situationen geknipst, ohne dass die Frau es merkte. Als er irgendwann wieder einmal bei ihr zu Besuch war und mit dem Hund spazieren ging, betrachtete die Frau die Fotos auf seinem Mobiltelefon und fiel aus allen Wolken.
Als der Angeklagte mit dem Hund zurückkam, erklärte sie ihm, dass es aus sei, ging zur Polizei und erstattete Anzeige.
Er habe die Aufnahmen nur für sich gemacht und habe sie niemandem weiter zeigen oder gar im Internet veröffentlichen wollen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Seine Freundin habe auch nie etwas gegen freizügige Fotos gehabt, deshalb habe er gedacht, das sei kein Problem.
Allerdings habe sie ihm schon kurze Zeit danach versprochen, die Anzeige wieder zurückzunehmen. Sie habe ihm sogar noch gesagt, dass sie auf keinen Fall möchte, dass er Ärger bekommt. Ärger hätte in diesem Fall bedeutet, dass er unter Umständen wegen der Fotos sogar im Gefängnis hätte landen können, weil er vorbestraft war und eine offene Bewährung hatte.
Die Anzeige hatte die Frau allerdings nicht zurückgenommen. Sie war aber auch nicht zur Verhandlung erschienen, obwohl sie als Zeugin geladen war. Nicht einmal eine Entschuldigung, geschweige denn ein ärztliches Attest hatte sie vorgelegt.
Nachricht von der Mutter
Lediglich über ihre Mutter ließ sie telefonisch ausrichten, dass sie im Krankenhaus sei. In welcher Klinik und weshalb, wusste die Mutter angeblich nicht, was das Gericht veranlasste, Nachforschungen in die Wege zu leiten. Das Verhalten der Zeugin könnte aber auch heißen, dass die tatsächlich nicht möchte, dass ihr Ex-Freund bestraft wird. Zumal das Paar später kurzzeitig sogar noch einmal zusammenfand und die junge Frau dem Angeklagten sogar erlaubte, solche Bilder zu machen.Von einer völligen Unbedarftheit im Zusammenhang mit neuen Medien sprach Verteidiger Wolfgang Schwemmer aus Bayreuth.
Neben der Einstellung konnte er für seinen Mandanten erreichen, dass der sein Smartphone wiederbekommt, nachdem zuvor sämtliche Bilder und Videos gelöscht worden sind. Lediglich die Speicherkarten wurden eingezogen.
Außerdem muss der Angeklagte 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. "So etwas macht man einfach nicht" sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Vor allem, weil ihm die Frau ganz offensichtlich verziehen hatte, stellte sie das Verfahren ein.