Freizeitnutzung als Planziel
Autor: Matthias Einwag
Bad Staffelstein, Dienstag, 08. Dezember 2015
Der Staffelsteiner Stadtrat stellte einen Bebauungsplan "Sport- und Freizeitgebiet" fürs Areal an der Oberauer Straße und am Riedsee auf. Eine gleichzeitig erlassene Veränderungssperre verhindert den Bau eines Asylantenwohnheims.
Matthias Einwag
Einen Bebauungsplan "Sport- und Freizeitgebiet Bad Staffelstein" stellte der Stadtrat bei seiner Sitzung am Dienstagabend auf. Das rund 11,8 Hektar große Areal umfasst neben Kleingartenanlagen, der Reitsportanlage sowie den Sportplätzen des Tennisclubs und des TSV auch das 17 788 Quadratmeter große Grundstück des Bauunternehmers Martin Schramm, auf dem dieser ein Asylbewerberwohnheim errichten möchte. Der Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig gefasst - ebenso wie der ergänzende Beschluss einer Veränderungssperre für das betreffende Gebiet.
Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre. Während dieser Zeit, so der Wille des Stadtrats, soll ein Planungsbüro ausarbeiten, wie das Gebiet unweit von Obermain-Therme und Kurpark entwickelt werden kann.
Wie Bauamtsleiter Michael Hess erläuterte, sei das Areal im Flächennutzungsplan bereits für eine Sondernutzung als Freizeitgelände ausgewiesen. Für die dort ansässigen Handwerksbetriebe gelte Bestandsschutz.
Bürgermeister Jürgen Kohmann (CSU) erklärte, die Ausweisung eines Sport- und Freizeitgebiets für diese Grundstücke erfolge im Sinn der Planziele einer künftigen geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Keine Veränderungen zulässig
Die Veränderungssperre gilt ab 11. Dezember 2015 für zunächst zwei Jahre. Sie kann jedoch zweimal verlängert werden, sollte das noch zu beauftragende Planungsbüro fürs Ausarbeiten seines Konzepts länger brauchen. In dieser Zeit darf auf den Grundstücken innerhalb der Grenzen des Bebauungplanes nichts verändert werden.
Konkret heißt das, dass durch diese Satzung im Planbereich "erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden" dürfen. "Die Stadt ist gut beraten, diesen Beschluss zu fassen", erklärte FW-Fraktionssprecher Winfried Ernst. Für die CSU sagte Andreas Pfarrdrescher, es sei wichtig, die Lücke zwischen Thermalbad und Baggerseen planerisch zu schließen.
Der Unternehmer Martin Schramm, der auf seinem Grundstück an der Oberauer Straße ein Asylbewerberheim bauen wollte, was vom Stadtrat abgelehnt worden war, kommentiere Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre am Mittwoch so: "Das war vorhersehbar. Das war die allerletzte Notbremse, das Asylbewerberheim zu verhindern. Ich werde mich dagegen mit juristischen Mitteln wehren."
Rechtsanwalt Horst Müller, der die Interessen Martin Schramms vertritt, kündigte an, sein Mandant und er würden gegen den Beschluss vorgehen. Müller wörtlich: "Ich betrachte das als eine Verhinderungsplanung."