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Freizeitfläche muss noch eine Hürde nehmen


Autor: Richard Sänger

Heßdorf, Mittwoch, 21. Juni 2017

Zu Beginn der jüngsten Heßdorfer Gemeinderatssitzung gab Bürgermeister Horst Rehder (BB) bekannt, dass das baurechtliche Genehmigungsverfahren zur Anlegung ...


Zu Beginn der jüngsten Heßdorfer Gemeinderatssitzung gab Bürgermeister Horst Rehder (BB) bekannt, dass das baurechtliche Genehmigungsverfahren zur Anlegung der geplanten Freizeitfläche zwischen Heßdorf und Untermembach nach wie vor im Laufen sei. Vom Landratsamt sei dazu noch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung verlangt worden, was die Gemeinderäte verwundert zur Kenntnis nahmen. Aus dieser derzeit laufenden Untersuchung könne sich nach den Bestimmungen der Bayerischen Kompensationsverordnung die Notwendigkeit eines ökologischen Ausgleichs ergeben.
Auch beim Erlass der Ortsabrundungssatzung Obermembach-West, dem Aufstellungsbeschluss und der Billigung der Vorentwurfsplanung gab es ein Veto der Aufsichtsbehörde. In der Sitzung des Gemeinderates am 28. März ging es um die Errichtung einer Maschinenhalle und das gemeindliche Einvernehmen wurde damals erteilt. Im weiteren Verfahren wurde allerdings die landwirtschaftliche Privilegierung nicht bestätigt und die Umsetzung des Bauvorhabens erfordert daher ein planungsrechtliches Handeln der Gemeinde.
Dazu wird das Büro Stadt & Land die Planungen zum Preis von rund 2500 Euro übernehmen. Wie der Verwaltungsleiter erklärte, sei bei der Bauvoranfrage eine Privilegierung nicht klar ersichtlich gewesen, diese stelle sich erst im weiteren Verfahren und nach Prüfung des Amtes für Landwirtschaft heraus.