Freistellung für Fortbildung erleichtert

1 Min

Mit der kürzlich im Landtag beschlossenen Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch den Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion ergeben sich ...

Mit der kürzlich im Landtag beschlossenen Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch den Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion ergeben sich deutliche Verbesserungen für ehrenamtliche Retter: "In der Vergangenheit war es für die ehrenamtlichen Retter nicht immer leicht, sich während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber für Fortbildungen freistellen zu lassen. Da dem Arbeitgeber der Ausfall seines Mitarbeiters künftig durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet wird, werden notwendige Fortbildungsmaßnahmen erleichtert", macht Landtagsabgeordneter Sandro Kirchner in einer Pressemitteilung deutlich. "Wir müssen bei der Retterfreistellung immer einen Spagat machen", erklärt der Landtagsabgeordnete weiter: "Natürlich wollen wir auf der einen Seite, dass unsere ehrenamtlichen Retter gut ausgebildet sind. Auf der anderen Seite müssen gerade kleine und mittelständische Firmen auf die zuverlässige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zählen können. Die jetzt von uns gefundene Regelung stellt sicher, dass die Arbeitgeber nicht finanziell belastet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter freiwillig für notwendige Fortbildungen im Bereich des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes freistellen."


Kein gesetzlicher Anspruch

Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellungen für Aus- und Fortbildungen kann es aber aus gutem Grund nicht geben, wie Kirchner erläutert: "Ehrenamt heißt nicht umsonst Ehrenamt. Wir freuen uns über jeden, der freiwillig anderen Menschen helfen möchte, doch der Großteil dieser Leistung erfolgt schon immer ehrenamtlich in der Freizeit. Wer sich für solch ein Ehrenamt entscheidet, weiß das auch. Wir unterstützen mit der Gesetzesänderung gerne die Fälle, in denen eine Fortbildung ausnahmsweise nur während der Arbeitszeit erfolgen kann. Der Regelfall darf das aber nicht werden, sonst werden sich Arbeitgeber irgendwann hüten, ehrenamtliche Retter einzustellen."
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Fraktion die gesetzlichen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr umfassend erweitert, heißt es in der Mitteilung weiter. red