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Frauen beleidigt: Bewährungsstrafe für 24-Jährigen


Autor: Klaus Rößner

Kulmbach, Montag, 14. Februar 2022

Die Schule abgebrochen, keinen Kontakt zur Ursprungsfamilie, keine Beziehung, keinen Job: Die Sonnenplätze im Leben bleiben ihm verwehrt. Deshalb umgibt sich ein 24-jähriger Mann mit den falschen Freu...


Die Schule abgebrochen, keinen Kontakt zur Ursprungsfamilie, keine Beziehung, keinen Job: Die Sonnenplätze im Leben bleiben ihm verwehrt. Deshalb umgibt sich ein 24-jähriger Mann mit den falschen Freunden. Man lungert herum, säuft - mit den entsprechenden Folgen, die ihn nun einmal mehr vors Amtsgericht in Kulmbach brachten.

Grund des Strafverfahrens waren zwei Beleidigungen, die der Mann im August und November 2021 ausgestoßen haben soll. Zusätzlich läuft gegen den Kulmbacher ein weiteres Verfahren, dessen Ursache abermalige Beleidigungen waren.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Hartz-IV-Empfänger zur Last, wiederholt Mitarbeiterinnen des Sicherheitsdienstes in ordinärer Weise beschimpft zu haben. Diese seien "Alkoholikerinnen im Dienst" oder "Huren", hatte der Mann bei einem Zusammentreffen im Grünzug hinter der Dr.-Stammberger-Halle unter anderem geäußert.

Die Vorwürfe der Anklage bestätigten die zwei Frauen der Sicherheitswacht. Beim ersten Vorgang sei der Angeklagte merklich alkoholisiert gewesen, beim zweiten allerdings nicht. Da hatte er die Frauen beim Omnibus-Bahnhof aufgefordert, sie sollten ihre "Klappe halten". Sie hatten ihn damals zuvor ermahnt, eine Gesichtsmaske anzulegen. Ob diese Aufforderung sachlich begründet war, zweifelte Verteidiger Werner Brandl an, denn damals habe an der Stelle gar keine Maskenpflicht mehr gegolten.

Kein unbeschriebenes Blat

Wie sich herausstellte, ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt. Richterin Sieglinde Tettmann bescheinigte ihm eine hohe Rückfallgeschwindigkeit. Im Strafregister seien seit 2018 zehn Einträge zu finden, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Drogenkonsums, Hausfriedensbruchs und Beleidigung.

Sein Betreuer schilderte dem Gericht die aktuelle Lebenssituation des Beschuldigten. Der sei von minderer Intelligenz, eigne sich nicht für den Arbeitsmarkt. "Er ist nicht in der Lage, einer Tätigkeit außerhalb des Hilfsangebots nachzugehen." Falls der Mann nun aber ins Gefängnis müsse, verliere er seine Wohnung und falle noch tiefer: Ein Ergebnis, "das wir alle nicht wollen".

Der Angeklagte gab sich sehr wortkarg, entschuldigte sich allerdings bei den als Zeugen geladenen Frauen. Dies hielt ihm Richterin Tettmann zugute. Für die in Rede stehenden Delikte verhängte sie eine Gesamtstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Damit blieb sie zwei Wochen unter der Forderung von Staatsanwältin Weiß. Der Verteidiger hatte eine Geldstrafe von 750 Euro gefordert. Die Richterin ermahnte den Angeklagten, künftig seine Emotionen besser in den Griff zu bekommen und seine alten Kumpels zu meiden. Aufgrund der Vorstrafendichte und der hohen Rückfallgeschwindigkeit könne keine Geldbuße mehr verhängt werden. "Es gibt auch Fälle, in denen man jemanden wegen Beleidigung einsperren muss."