Fragen zum Geld machen wortkarg
Autor: Ekkehard Roepert
Forchheim, Mittwoch, 27. Februar 2019
24 von 29 Kommunen des Landkreises haben sich beim Anhörungsverfahren zur Kreisumlage ausweichend verhalten. Der Streit um die Umlage ist nur vordergründig befriedet.
Ekkehard Roepert Der Rechtsstreit zwischen Stadt und Landkreis um die Kreisumlage wurde zwar gerade beendet; doch die Befürchtung, dass dieser Streit aufs Neue entbrennen könnte, ist allgegenwärtig. Edwin Dippacher (CSU) zum Beispiel betonte vor wenigen Tagen während der Etat-Beratungen: Seine Partei habe die "Zumutbarkeit der Kreisumlage" besonders sorgfältig betrachtet, weil dies "für einen möglichen Rechtsstreit wichtig" sei.
Wackelt der Vergleich?
Franz Noffke (REP) hält diesen Rechtsstreit sogar für ziemlich wahrscheinlich: Etliche Politiker aus dem Nachbarbezirk Mittelfranken hätten ihn darauf hingewiesen, dass der Vergleich des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes auf einer wackeligen Grundlage steht, erzählt der Kreisrat. Daher hat er sich an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewandt. Franz Noffke möchte folgenden Sachverhalt geklärt wissen: Weil die Rechtsgrundlage festlege, dass sich die Kreisumlage nach der Umlagekraft der Gemeinden bemisst, stelle sich die Frage:
Kann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof "pauschal ohne Rechtsgrundlage einen Vergleich vorschlagen"?
Solange die Frage nicht beantwortet ist, müssen die Kommunen mit den Folgen des Vergleichs leben. Eine Folge ist, dass der Landkreis seinen Haushalt kalkulieren kann, ohne bei den 29 Kreis-Kommunen ein "Anhörungs- und Ermittlungsverfahren" durchführen zu müssen. Wobei die Gemeinden sehr unterschiedlich auf dieses Anhörungsverfahren reagiert haben. Insgesamt scheint es kein besonders hohes Ansehen zu genießen. Denn: Als der Landkreis in diesem Jahr die "Anhörung zur Höhe der Kreisumlage" (auf freiwilliger Basis) wiederholte, ergab sich für Kämmerin Carmen Stumpf bei der Auswertung ein ernüchterndes Ergebnis: "Nur fünf Gemeinden haben die Bögen vollständig ausgefüllt."
Die Kreis-Kämmerin musste also die fehlenden Daten "selbst ermitteln". Dabei kam sie zu dem Ergebnis: "Bis auf eine Gemeinde haben alle eine sehr hohe Zuführung zum Vermögenshaushalt." Mit anderen Worten: Die Kommunen des Landkreises Forchheim haben ausreichend Geld zur Verfügung, um ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen und Überschüsse zu erwirtschaften.
Begünstigt wird diese positive Entwicklung durch die diesjährige Kreisumlage. Sie liegt mit 42 Prozent so niedrig wie zuletzt 1991. "Daher ist die Leistungsfähigkeit der Gemeinden nicht gefährdet", folgert der CSU-Fraktionssprecher Edwin Dippacher. Und daher geht Manfred Hümmer, der Kreis-Fraktionssprecher der Freien Wähler, davon aus, dass die Anhörung der Kommunen in diesem Jahr "hoffentlich das letzte Mal praktiziert worden ist". Denn die mangelnde Akzeptanz sei offensichtlich - und die Einschätzung der Etatlage der Gemeinden sei der Kreiskämmerei auch "an Hand der Fakten" möglich, meint Manfred Hümmer.
Ob auf diesem Weg Ruhe in die Debatte um die Kreisumlage kommt, muss aber bezweifelt werden. Denn obwohl auch der Forchheimer Stadtrat am Anfang des Monats dem Vergleich des Bayerischen VGH zugestimmt hatte, waren viele kämpferische Stimmen zu hören, die gerne weitergestritten hätten; um die vielen Fragen zu klären, die der Vergleich aus München offen lässt.