Formfehler macht neuen Bebauungsplan erforderlich
Autor: Pauline Lindner
Röttenbach, Donnerstag, 10. März 2016
Beinahe schon kurios ist der Grund, weshalb Röttenbach den Bebauungsplan Mühlberg ändern muss. Das Areal im Süden der Gemeinde ist seit den 1970er-Jahren lä...
Beinahe schon kurios ist der Grund, weshalb Röttenbach den Bebauungsplan Mühlberg ändern muss. Das Areal im Süden der Gemeinde ist seit den 1970er-Jahren längst bebaut. Wegen hinzukommender Straßen wurde der ursprüngliche Bebauungsplan von 1973 mehrfach erweitert und geändert. 1988 wurde in einer der Änderungen festgelegt, dass bei eingeschossigen Bauten nur zwei Wohnungen und bei zweigeschossigen maximal drei auf einem Grundstück errichtet weden dürfen.
Wie André Schuster vom Bauamt der Gemeinde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erläuterte, wurde 1995 eine Fassung öffentlich bekannt gemacht. Dabei wurden die Änderungen der Vorjahre nicht einbezogen, so dass die Festlegung zur Zahl der Wohneinheiten nicht Bestandteil der Satzung und damit nicht wirksam ist.
Auf diesen Fehler stieß die Rechtsaufsicht.
Um ihn zu korrigieren, muss Röttenbach nun im vereinfachten Verfahren einen neuen Bebauungsplan aufstellen, der dann alle gültigen Regelungen enthalten soll. Das dauert zwar, ist aber inhaltlich wohl nicht problematisch.