Druckartikel: Formfehler macht neuen Bebauungsplan erforderlich

Formfehler macht neuen Bebauungsplan erforderlich


Autor: Pauline Lindner

Röttenbach, Donnerstag, 10. März 2016

Beinahe schon kurios ist der Grund, weshalb Röttenbach den Bebauungsplan Mühlberg ändern muss. Das Areal im Süden der Gemeinde ist seit den 1970er-Jahren lä...


Beinahe schon kurios ist der Grund, weshalb Röttenbach den Bebauungsplan Mühlberg ändern muss. Das Areal im Süden der Gemeinde ist seit den 1970er-Jahren längst bebaut. Wegen hinzukommender Straßen wurde der ursprüngliche Bebauungsplan von 1973 mehrfach erweitert und geändert. 1988 wurde in einer der Änderungen festgelegt, dass bei eingeschossigen Bauten nur zwei Wohnungen und bei zweigeschossigen maximal drei auf einem Grundstück errichtet weden dürfen.
Wie André Schuster vom Bauamt der Gemeinde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erläuterte, wurde 1995 eine Fassung öffentlich bekannt gemacht. Dabei wurden die Änderungen der Vorjahre nicht einbezogen, so dass die Festlegung zur Zahl der Wohneinheiten nicht Bestandteil der Satzung und damit nicht wirksam ist.
Auf diesen Fehler stieß die Rechtsaufsicht. Um ihn zu korrigieren, muss Röttenbach nun im vereinfachten Verfahren einen neuen Bebauungsplan aufstellen, der dann alle gültigen Regelungen enthalten soll. Das dauert zwar, ist aber inhaltlich wohl nicht problematisch.


Bauanträge müssen warten

Es muss aber eine Regelung getroffen sein, was mit Bauanträgen während des Verfahrens geschieht. Eine Möglichkeit, so erläuterte Schuster, ist die Veränderungssperre. Ihre Folge heißt, Neu- oder Anbauten dürfen bis zum Erlass der Bebauungsplansatzung nicht genehmigt werden. Da das Gebiet im Wesentlichen bebaut ist, sah der Gemeinderat davon ab. Falls nun im Lauf des Verfahrens Bauanträge eingereicht werden, kann die Gemeinde an das Landratsamt herantreten und eine Aussetzung der Entscheidung über das Baugesuch beantragen. Maximal für zwölf Monate. Das wäre beinahe schon jetzt der Fall gewesen, aber ein Bauwerber hat seine Bauvoranfrage zurückgezogen.