Zugang zu Justizgebäude
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Bayreuth, Freitag, 14. Januar 2022
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur Reduzierung des Infektionsrisikos hat der Präsident des Landgerichts Bayreuth Matthias Burghardt angeordne...
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur Reduzierung des Infektionsrisikos hat der Präsident des Landgerichts Bayreuth Matthias Burghardt angeordnet, dass ab Montag, 17. Januar, Personen, die als Besucher, Zuhörer, Zuschauer, Handwerker oder ähnliches die Justizgebäude betreten möchten, der 3G-Regel unterliegen. Dies gilt auch für Medienvertreter.
Rechtssuchende, Verfahrensbeteiligte im weitesten Sinne oder Personen, welche die Gerichtsgebäude in amtlicher Eigenschaft betreten, dürfen, soweit kein anderer Hinderungsgrund vorliegt, die Gebäude ohne Vorlage eines Genesenen-, Impf- oder Testnachweises betreten.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sowie noch nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich.
Die geänderten Zugangsbestimmungen gelten für folgende Gebäude: Justizgebäude I (Justizpalast), Wittelsbacherring 22,; Justizgebäude II, Wilhelminenstraße 7; Justizgebäude III, Friedrichstraße 18; Justizgebäude IV (Bewährungshilfe), Leopoldstraße 13. Zusätzlich gelten die neuen Bestimmungen für den Dienstsitz der Bewährungshilfe in Kulmbach, Langgasse 15.
Die weiteren Infektionsschutzmaßnahmen wie unter anderem die Abgabe einer schriftlichen beziehungsweise elektronischen Selbstauskunft beim Betreten der Gebäude, die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Kapazitätsbeschränkungen in den Sitzungssälen bleiben daneben bestehen. Die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus sind auf der Homepage des Landgerichts Bayreuth abrufbar. red