Was soll ich nur schenken? Wer kennt solche Überlegungen nicht, wenn man jemandem eine Freude bereiten will? Vielleicht könnte der „Weilersbach-Gutsch...
Was soll ich nur schenken? Wer kennt solche Überlegungen nicht, wenn man jemandem eine Freude bereiten will? Vielleicht könnte der „Weilersbach-Gutschein“ der Gemeinde Weilersbach das Richtige sein.
Bürgermeister Marco Friepes und der Vorsitzende des Kulturausschusses, Dritter Bürgermeister Michael Henkel (beide (CSU/AB), stellten den neuen Gutschein vor.
Die Idee für die Gutscheinaktion hatte der Kulturausschuss – das Ratsgremium zog mit. Der Gutschein soll eine Anregung für die Gemeindebürger sein, im Dorf ihre Einkäufe zu tätigen, damit das Geld in der Gemeinde bleibt und die ortsansässigen Geschäfte, Gaststätten oder Betriebe unterstützt werden.
Die Bedingung war jedoch, dass sich möglichst viele Unternehmen melden, was inzwischen 17 getan haben, vom Friseursalon und Hofladen über Brennereien , Wild- und Brennholzverkauf bis zu Autowerkstätten und Restaurants. Die teilnehmenden Betriebe sind auf dem Gutschein aufgeführt und werden fortan aktuell auf der Gemeindeseite www.weilersbach.de zu finden sein.
Der Gutschein kann im Weilersbacher Rathaus erstanden werden, jeweils am Donnerstag während der Bürgermeistersprechstunde von 16 bis 18 Uhr. Der Gutscheinwert ist frei wählbar ab zehn Euro aufwärts. Die Gültigkeit des Gutscheines ist zeitlich unbegrenzt. Zur Auswahl stehen drei unterschiedlich gestaltete Gutscheine, die von Christine Lehmeyer aus Wiesenthau entworfen wurden.
Wie Friepes und Henkel erklärten, sei der Erwerb eines Gutscheines auch außerhalb der Sprechstunde im Rathaus möglich. Als Kontaktpersonen stehen hierfür der Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter Roland Dauer (CSU/AB) und Michael Henkel zur Verfügung und können angerufen werden.
Der Beschenkte kann den Gutschein bei den Unternehmen einlösen. Diese wiederum bekommen den Geldbetrag von der Gemeinde erstattet. Eine Barauszahlung des Gutscheines ist nicht möglich.