Termine beachten
Autor: Redaktion
LKR Forchheim, Freitag, 26. Juni 2026
Die Bayerische Steuerverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, für eine termingerechte Steuervorauszahlung Sorge zu tragen. Sollten jemand den letzten Zahlungstermin versäumt haben, soll die Zahlung umgehend vorgenommen werden, damit keine weiteren Säumniszuschläge anfallen.
Der Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) wurde eingestellt, wie das Finanzamt Forchheim mitteilte. Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt demnach im Rahmen der Steuerbescheide. Die Höhe sowie deren Zahlungszeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger aus ihrem entsprechenden Steuerbescheid entnehmen.
Bürgerinnen und Bürger haben demnach die Möglichkeit, Daueraufträge über ihre Banken einzurichten oder der Steuerverwaltung Sepa-Einzugsermächtigungen zu erteilen. So könnten die regelmäßigen Vorauszahlungen termingerecht und unkompliziert gezahlt werden. Das Formular zur Sepa-Einzugsermächtigung kann unter lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/Formulare/Steuerzahlung/SEPA_Lastschriftmandat_Bayern.pdf abgerufen werden und in Papierform oder digital über „Elster“ an das Finanzamt übermittelt werden. red