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Solarpark: nicht nur Sonnenschein


Autor: Thomas Weichert

Obertrubach, Freitag, 30. Juli 2021

Gemeinderat  Die 2,5 Hektar große Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Neudorfer Höhe hat auch Widersacher.
Auf diesem Getreidefeld von Obertrubach aus kommend Richtung Neudorfer Höhe soll der Solarpark Obertrubach entstehen.


Einstimmig hatte der Gemeinderat schon in der vorletzten Sitzung den Grundsatzbeschluss gefasst, dass auf einem vier Hektar großen Gelände auf der Neudorfer Höhe der „Solarpark Obertrubach “ mit einer 2,5 Hektar großen Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen soll, die von der Nürnberger Firma „greenovative“ gebaut und betrieben werden soll.

Bei der Sitzung am Mittwochabend im Bildungshaus ging es nun darum, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen sowie mit der Firma einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Auch dem stimmten die Räte letztendlich zu. Gemeinderat Hermann Frieser (FWG) durfte nicht an der Debatte und Abstimmung teilnehmen, weil ihm das Grundstück gehört.

Gemeinde nimmt noch Geld ein

Bedenken äußerte Thomas Laitsch (DHG), der es jedoch grundsätzlich begrüßte, etwas für erneuerbare Energien in der Gemeinde zu machen. Bürgermeister Markus Grüner ( CSU ) erläuterte eingangs, dass das Nürnberger Büro T4 die Planung übernehme, für die Gemeinde keinerlei Kosten entstünden und sie sogar noch jährlich 6000 bis 7000 Euro einnehme, weil sie 0,2 Cent pro Kilowatt eingespeistem Strom in das öffentliche Stromnetz erhält. Außerdem bekomme die Gemeinde noch einen 70-prozentigen Anteil der Gewerbesteuer. „Es wird lange dauern, bis Gewinne erzielt werden, Hermann (Frieser) hat was davon und die Gemeinde guckt zu“, begann Laitsch mit seinen Ausführungen. Schließlich mache man Ackerland zum Gewerbegebiet, ohne dass die Gemeinde groß profitiere. Laitsch könnte sich Ausgleichsflächen vorstellen, die Frieser für ein Gewerbegebiet an die Gemeinde verkauft. Obwohl er eigentlich nichts sagen durfte, erklärte Frieser kurz, dass ihm keine weiteren Grundstücke gehören, die er der Gemeinde für Gewerbeflächen veräußern könnte. Weitere Bedenken hatte Laitsch, wenn nach Ende der Laufzeit von 25 Jahren in der Landschaft dann eine Ruine stehe, die niemand mehr abbaue. Deshalb schlug er vor, einen Renaturierungsfonds einzurichten. Da es ein Bürgersolarpark werden soll, an dem sich Bürger mit bis zu 25 000 Euro Einlage beteiligen könnten und dafür drei Prozent Rendite jährlich bekommen sollten, äußerte Laitsch weitere Bedenken. Denn ein „nachgelagertes Darlehen “ sei ein „ziemlich vergiftetes Angebot“, so Laitsch wörtlich. Im Falle einer Insolvenz der Firma seien die Bürger nicht abgesichert und stünden dann ziemlich dumm da, wenn ihr Geld weg wäre.

Gehen die Privatleute leer aus?

Zweiter Bürgermeister Bernd Reichel (BU) führte aus, dass man für den Bau des Schmetterling-Betriebshofs in Obertrubach auch keine Ausgleichsflächen verlangt habe und Dritter Bürgermeister Stefan Lang ( CSU ) meinte, dass ein Rückbau der Anlage einfach sei, weil sie lediglich auf eineinhalb Meter tiefen Ständern im Boden stehe. Zudem sei da auch der Grundstückseigentümer und nicht die Gemeinde in der Verpflichtung. Grüner verwies darauf, dass es sich nicht um ein Gewerbegebiet, sondern ein Gebiet mit Sonderbaunutzung handle.

„Wenn die insolvent sind, sind es die Privatleute, die leer ausgehen“, so die Bedenken von Matthias Rümpelein (BU). „Wenn wir bei unseren Bürgern selbst werben, können leicht 20 000 Euro futsch sein“, gab ihm Laitsch recht. Dies bezeichnete Grüner als „unternehmerisches Risiko “ für diejenigen, die mitmachten. „Wir müssen den Bürgern klar kommunizieren, dass es ein Risiko ist, falls der Betreiber in Insolvenz geht“, so Rümpeleins Antwort. Laitsch will sich nach 35 Jahren nicht vorhalten lassen: „Guck dir mal die Deppen an, was die damals entschieden haben.“ Laut ihm würden nur Einzelne bevorteilt, und die Gemeinschaft habe nichts davon. „Wo tun wir unser Gewerbegebiet hin, wenn wir mal eins brauchen?“, fragte er und wünschte sich dazu einen Grundsatzbeschluss insbesondere, was Ausgleichsflächen angehe. Dies alles könne man bei Abschluss des Durchführungsvertrags noch alles ausführlich diskutieren, meldete sich nun Geschäftsstellenleiter Ulrich Meierhöfer zu Wort. Es gehe um den Grundsatzbeschluss, ob das Verfahren eingeleitet und ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, pflichte ihm der Rathauschef bei. Weiteres könne man mit der Betreiberfirma auch noch im Rahmen einer Sondersitzung klären, so Grüner. Meierhöfer betonte, dass der Gemeinderat im Laufe des Verfahrens zu jeder Zeit Einfluss nehmen könne.