Sanierungsrechtliche Vorgaben ignoriert
Autor: Karl Heinz Wirth
Dormitz, Montag, 20. Sept. 2021
Abweichungen Bei der Behandlung von drei Bauanträgen waren sich die Räte bei der jüngsten Dormitzer Gemeinderatssitzung nicht einig. Die Mehrheit billigte diese, obwohl sie nicht der Sanierungssatzung entsprechen. Und das fand wiederum Bürgermeister Holger Bezold gar nicht gut.
Im Jahr 2014 hatte der Gemeinderat eine Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Hauptstraße erlassen. Ziel war es nach den Worten von Bürgermeister Holger Bezold (FW), das Gemeindebild in der Hauptstraße und die historische Identität im Dormitzer Ortskern im Zuge der Städtebausanierung zu erhalten und zu stärken. Für private Baumaßnahmen dient als Richtschnur eine Sanierungssatzung. Diese soll die Abstimmung zwischen dem Bauherrn, Planern und staatlichen Stellen erleichtern und eine positive Auswirkung auf die Sanierung von Altbeständen haben. Dies soll dazu beitragen, die ortstypische Gestaltung der Anwesen erheblich zu verbessern und zu einer Aufwertung der Hauptstraße beitragen.
Hierzu lagen dem Gremium drei Bauanträge vor, die alle im Sanierungsgebiet liegen. Probleme gab es beim Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Hauptstraße. Hier wollte der Bauherr der Stellungnahme des Sanierungsplaners nicht folgen; er lehnt vor allem ab, das neue Wohngebäude mit einem Flachdach und extensiver Dachbegrünung zu bauen. Vor allem die Gemeinderäte Karlheinz Thaler (ÜW) und Stefan Kammermeyer ( CSU ) plädierten für eine Befreiung von der Sanierungssatzung, da sich das Bauobjekt in zweiter Baureihe befindet. Das Gremium billigte das Vorhaben mit 11:2 Stimmen ohne Flachdach und Begrünung.
Auch die sanierungsrechtlichen Vorgaben bei den Bauanträgen für ein Mehrfamilienhaus in der Hauptstraße und die Errichtung einer unterkellerten Großküche in der Nähe des Brauereigeländes wurden vom Gremium mehrheitlich abgelehnt. Zahlreiche Räte argumentierten in der Diskussion, dass in der Vergangenheit schon viele Abweichungen vom Gemeinderat genehmigt worden seien.
„Präzedenzfälle geschaffen“
Dem hielt Bürgermeister Bezold entgegen: „Wir wollen hier niemanden gängeln, sondern mit unserer Sanierungssatzung für die Zukunft städtebauliche Missstände im Sanierungsgebiet verhindern.“ Jegliche Bautätigkeit werde unterstützt, betonte er. „Wenn wir unser selbst geschaffenes Recht der Sanierungssatzung missachten und nicht als Richtschnur für das Sanierungsgebiet anwenden, wofür wollen wir es dann anwenden?“, fragte der Bürgermeister . Die Mehrheit des Gemeinderats habe sich damit keinen Gefallen getan und Präzedenzfälle für weitere Bauanträge im Sanierungsgebiet geschaffen.
Ein Schild mit der Aufschrift „Privatweg“ und „Durchfahrt verboten“ sorgt an dem öffentlich gewidmeten Weg zum Hundeverein in Dormitz bei vielen Spaziergängern und Radfahrern für Irritationen. Der Verein für Deutsche Schäferhunde hatte das Durchfahrtsverbotsschild aufgestellt, da er aufgrund von Nutzungskonflikten zwischen Radfahrern und Joggern sowie dem nahe gelegenen Hundeübungsplatz einen zwingende Notwendigkeit dafür sieht. Für verkehrsrechtliche Anordnungen ist jedoch nur die zuständige Verkehrsbehörde zuständig und nicht der Hundeverein . Dieser stellte nun einen Antrag auf Sperrung des öffentlichen Weges.