Pfarrhaus soll Rathaus werden
Autor: Thomas Weichert
Gößweinstein, Dienstag, 06. Juli 2021
Marktgemeinderat Die Umgestaltung wird schwieriger, als zunächst gedacht. Sicher ist: Es wird keinen Architektenwettbewerb geben.
Einen Architektenwettbewerb zum Umbau und zur Erweiterung des Pfarrhauses zum neuen Rathaus, wie von der Regierung von Oberfranken dringend empfohlen, wird es in dieser Form nun doch nicht geben.
Bestandsaufnahme
In der Novembersitzung im vergangenen Jahr stimmte der Marktgemeinderat der Durchführung eines Architektenwettbewerbs zwar zu, Professor Andreas Emminger vom Nürnberger Büro „Johannisraum Architekten“ kam aber zu dem Schluss, das ein klassischer Architektenwettbewerb aufgrund des vorhandenen denkmalgeschützten Gebäudes keinen Sinn macht. Dies hatte in der Vergangenheit Hans Heckel ( CSU ) kritisiert und wiederholte nun noch einmal, das man zuerst eine Bestandsaufnahme machen und ein Statikgutachten einholen müsse, um herauszufinden, ob das Pfarrhaus überhaupt als Rathaus geeignet sei.
Der nun beauftragte Verfahrensbetreuer Emminger stellte fest, dass aufgrund der vorhandenen Bausubstanz nicht annähernd erschöpfend beschrieben werden könne, dass eine ausreichende Grundlage für die von den Teilnehmern eines Architektenwettbewerbs zu bearbeitende Aufgabe sichergestellt werden könne.
Insbesondere Themen des Bestandes, die sich aus der Vermittlung zwischen der Denkmaleigenschaft einerseits und den Anforderungen der geplanten Nutzung andererseits, beispielsweise hinsichtlich des Brandschutzes , ergeben, können nicht in ausreichender Tiefe dargestellt werden. Die notwendige, über die zeichnerische Erfassung des Bestands hinausgehende Grundlagenermittlung müsste laut des Gutachters im Dialog mit allen Verfahrensbeteiligten im Planungsprozess selbst am Gegenstand erarbeitet werden.
Dies steht der Schaffung einer verlässlichen und belastbaren Grundlage für die Auslobung eines Planungswettbewerbs entgegen. Hinzu komme, und hier gibt der Experte Heckel recht, dass der Umgang mit dem Bestand aus der vorhandenen Situation heraus kaum Gestaltungsspielräume zulasse, auch nicht für die als notwendig erachtete Erweiterung in Richtung Pfarrgarten. Eine typologische Vielfalt sei daher im Planungswettbewerb nicht zu erreichen, da die Einschränkungen aus dem Baufeld und die Anbindungsfähigkeit höchst geringe Entfaltungsmöglichkeiten bieten.