Nicht zuständig für Grundsteuer
Autor: Pauline Lindner
Forchheim, Mittwoch, 30. Juni 2021
Einen Antrag der SPD-Fraktion, sich als Kreistag an die Staatsregierung zu wenden, um eine Grundsteuer C in Bayern einzuführen, überhaupt zu behandeln...
Einen Antrag der SPD-Fraktion , sich als Kreistag an die Staatsregierung zu wenden, um eine Grundsteuer C in Bayern einzuführen, überhaupt zu behandeln, verwarf der Kreistag mit 37:14 Stimmen, weil er dafür nicht zuständig sei. Die Grundsteuer C soll speziell für baureife, aber unbebaute Grundstücken erhoben werden, um vorhandenes Bauland zu mobilisieren.
Im Nachgang zur Sitzung erläuterte der CSU-Landtagsabgeordnete Michael Hofmann : Die Grundsteuer C sei durchaus ein diskussionswürdiges Thema, nur sei weder der Kreistag noch aktuell die Staatsregierung dafür der zuständige Ansprechpartner. Denn der Gesetzgebungsprozess sei bereits eingeleitet und liege in den Händen des Landtags. Der höre derzeit Fachstimmen an, darunter auch Städte- und Gemeindetag. Lp