Neuer Funkmast wird hinter dem Freibad errichtet
Autor: Thomas Weichert
Gößweinstein, Donnerstag, 24. März 2022
14 Tagesordnungspunkte hatten die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses des Marktgemeinderats im Haus des Gastes abzuarbeiten, von denen...
14 Tagesordnungspunkte hatten die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses des Marktgemeinderats im Haus des Gastes abzuarbeiten, von denen allerdings nur drei von öffentlicher Bedeutung waren. Zweiter Bürgermeister Georg Bauernschmidt ( SPD ) musste für den erkrankten Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) einspringen und die Sitzungsleitung übernehmen.
Alle Beschlüsse fielen einstimmig und ohne große Diskussion aus. Zunächst ging es um den nun vorliegenden Bauantrag für einen Funkmast in Gößweinstein in der Nähe des Höhenschwimmbads. Wie berichtet, sollte dieser Mast eigentlich auf dem gemeindlichen Grundstück vor dem Bad gebaut werden. Nach erheblichen Bürgerprotesten wird er nun aber hinter dem Bad auf einer Wiese errichtet und weiter weg von der Ortsbebauung.
Der Standort befindet sich rund 185 Meter nördlich hinter dem Freibad in Waldrandnähe und liegt im Außenbereich, jedoch nicht im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz – Frankenjura. Im Flächennutzungsplan ist dieses Grundstück als Sonderfläche „Freizeit“ ausgewiesen. Weil die Maßnahme an diesem Standort Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz verursacht, musste ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden. Die Zufahrt, die die Gemeinde bezahlen muss, führt über einen öffentlichen Feld- und Waldweg, der dazu ausgebaut werden muss. Dem Bauantrag wurde zugestimmt.
Aufforstung abgelehnt
Abgelehnt hingegen wurde der Antrag auf eine Aufforstungserlaubnis für eine etwa 4000 Quadratmeter große Wiese zwischen Neutüchersfeld und Kohlstein unterhalb des Kohlsteiner Schlosses. Denn dieses Grundstück, umschlossen von Wald, befindet sich im Gebiet „Natura 2000“ und zudem in einem Vogelschutzgebiet. Es handelt sich dabei um einen besonders geschützten Landschaftsbereich, der auch nach dem Aufforstungskonzept aus dem Jahre 2014 von einer Baumbepflanzung freizuhalten ist. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahme gemacht werden. Diese hatte der Antragsteller bis zur Sitzung jedoch nicht vorgelegt, weshalb sein Antrag abzulehnen war.