Manipulierte Fotos verbreitet
Autor: Redaktion
Ebermannstadt, Montag, 09. März 2026
Die Polizeiinspektion Ebermannstadt ermittelt gegen einen 24-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Forchheim. Der Fall wurde den Behörden im Dezember 2025 bekannt, nachdem einer Zeugin ein entsprechendes Foto über Social Media zugespielt worden war.
Nach derzeitigen Erkenntnissen erstellte der Beschuldigte demnach über mehrere Monate mit digitaler Bearbeitungssoftware sogenannte Deepfake-Lichtbilder: Er veränderte unverfängliche Fotos zu Nacktbildern beziehungsweise zu sexualisierten Darstellungen.
Teils heimlich angefertigt
Als Quellen dienten eigene (teils heimlich gefertigte) Aufnahmen, aber auch für den Tatverdächtigen zugängliche Fotos aus sozialen Netzwerken . Die veränderten Dateien wurden anschließend auf Erotikplattformen veröffentlicht und in einschlägigen Chatgruppen geteilt.
Wochenlange Ermittlungen führten zu insgesamt 21 geschädigten Frauen im Alter von 20 bis 25 Jahren; die meisten stammen aus dem Landkreis Forchheim oder benachbarten Landkreisen und kannten den Beschuldigten teilweise persönlich, waren sogar mit ihm befreundet. Umso erschütterter zeigten sie sich, als sie von den Ermittlungsergebnissen der Polizei erfuhren.
IT-Geräte sichergestellt
Bei der Durchsuchung der sichergestellten IT-Geräte wurden eine große Anzahl an Bildern und Chatverläufen festgestellt und ausgewertet; digitale Spuren lassen sich demnach bis ins Jahr 2024 zurückverfolgen. Die Auswertung des Materials gestaltete sich laut Polizei aufwendig und dauerte mehrere Wochen an, auch für die ermittelnden Beamten eine intensive Zeit.
Im Zuge der Ermittlungen seien zudem weitere Verdachtsfälle im Bundesgebiet zutage getreten; die zuständigen Behörden seien bereits informiert. Folgende Tatbestände werden nun zur Anzeige gebracht: Nachstellung, Beleidigung auf sexueller Grundlage, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Verbreitung sexualisierter Darstellungen, Verleumdung und Hausfriedensbruch sowie Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz. Die abschließende rechtliche Würdigung obliegt nun der Staatsanwaltschaft Bamberg . pol