Fotovoltaik: Eggolsheim hält an Grundsatzentscheidung fest
Autor: Fränkischer Tag
, Freitag, 02. Oktober 2026
Eggolsheim treibt die Energiewende voran. Ein Antrag im Gemeinderat stellt nun eine Grundsatzentscheidung infrage. Warum die Gemeinderäte an dieser festhalten.
Die Obergrenze für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Eggolsheim bleibt bei 30 Hektar. Ein Antrag der Bammersdorfer Bürgergemeinschaft (BBG), die Grenze auf 24 Hektar zu reduzieren, ist im Marktgemeinderat mit zehn zu acht Stimmen abgelehnt worden. Damit bleibt der 2022 von den Räten gefasste Grundsatzbeschluss zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen unverändert bestehen. Der Marktgemeinderat hatte am 25. Oktober 2022 festgelegt, dass auf nicht privilegierten Flächen im Außenbereich insgesamt höchstens 30 Hektar für Freiflächen-Photovoltaik entwickelt werden sollen.
Inzwischen sind nach Angaben der Verwaltung rund 23,5 Hektar genehmigt beziehungsweise in Umsetzung, sodass noch etwa 6,5 Hektar des festgelegten Rahmens zur Verfügung stehen. Genau hier setzte der Antrag von BBG-Gemeinderat Michael Maier an. Die Obergrenze solle an den inzwischen erreichten Ausbaustand angepasst und auf 24 Hektar zurückgesetzt werden. Bereits genehmigte oder in Umsetzung befindliche Anlagen sollten dabei angerechnet werden.
Die BBG betonte zugleich, dass sie grundsätzlich zum Ausbau erneuerbarer Energien stehe. Weitere Anlagen sollten nach ihren Vorstellungen möglichst auf bereits durch Infrastruktur vorbelastete Flächen entlang von Autobahn und Bahn konzentriert werden. Landwirtschaftliche Flächen und das Landschaftsbild sollten dagegen stärker geschont werden. In der Diskussion prallten unterschiedliche Vorstellungen über den weiteren Umgang mit den Flächen aufeinander.
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Philipp Lauer (JB) unterstützte den Antrag und verwies auf die Bedeutung landwirtschaftlicher Böden. Stefan Pfister (Bürgerbund) erinnerte daran, dass dem Grundsatzbeschluss von 2022 bereits ausführliche Diskussionen und Abwägungen vorausgegangen seien. Eine nachträgliche Änderung halte er deshalb nicht für sinnvoll. Der geschäftsleitende Beamte der Marktgemeinde Eggolsheim Stefan Loch verwies darauf, dass jeder konkrete Antrag auf eine Photovoltaikanlage ohnehin ein Einzelfall sei.
Auch bei Einhaltung der festgelegten Obergrenze könne der Marktgemeinderat ein Vorhaben weiterhin ablehnen. Bürgermeister Georg Eismann ( CSU ) machte zudem auf die finanziellen Auswirkungen aufmerksam. Bei einem Hektar Freiflächen-Photovoltaik könne die Gemeinde mit rund 200 Euro Einnahmen pro Jahr rechnen. Bei 20 Jahren Laufzeit könnten damit rund 240.000 Euro kommunale Einnahmen auf dem Spiel stehen.
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Vor der Abstimmung des Marktgemeinderats gab es zudem einen kurzen Schlagabtausch über das Verhältnis zu den Grundstückseigentümern und insbesondere zur Landwirtschaft. Der Antragsteller gab zu bedenken, dass die Gemeinde möglicherweise auch künftig auf die Unterstützung der Landwirte angewiesen sein werde. Die Bemerkung sorgte im Gremium für ein hörbares Raunen. Bei der anschließenden Abstimmung im Gemeinderat fand der BBG-Antrag keine Mehrheit. Mit zehn Gegenstimmen bei acht Befürwortern bleibt es damit bei der 30-Hektar-Grenze aus dem Jahr 2022. Die übrigen Regelungen des damaligen Grundsatzbeschlusses, darunter Vorgaben zur Flächenbewertung, zur Kostenübernahme durch Projektentwickler und zur naturnahen Gestaltung der Anlagen, bleiben damit ebenfalls bestehen.