Druckartikel: Klinikkapazität wird für Notfall- und Covid-Patienten reserviert

Klinikkapazität wird für Notfall- und Covid-Patienten reserviert


Autor: Redaktion

Forchheim, Mittwoch, 30. März 2022

Die Regierung von Oberfranken hat die Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser aller oberfränkischen Rettungszweckverbände verpflichtet, ab 1. April...


Die Regierung von Oberfranken hat die Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser aller oberfränkischen Rettungszweckverbände verpflichtet, ab 1. April sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen. Zu diesen Krankenhäusern gehört im Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Bamberg-Forchheim das Klinikum Forchheim . Die stationären Kapazitäten sind für die Behandlung von Covid-19-Patienten, Notfallpatienten sowie solche Patienten, deren Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu reservieren.

Die Anordnung gilt zunächst bis 30. April. Die Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz betont: „Leider führt das aktuell sehr hohe Infektionsgeschehen zu erheblichen Personalausfällen in den Krankenhäusern, vor allem auch im Bereich der Pflege. Dies wirkt sich stark auf die Kapazitäten in den Kliniken aus. Es ist uns bewusst, dass durch die nun erneut notwendige Verschiebung von aufschiebbaren stationären Behandlungen den betroffenen Patientinnen und Patienten viel abverlangt wird.“ Das Personal in den Kliniken arbeite seit rund zwei Jahren an der Belastungsgrenze. Besonders betroffen seien die Normalstationen. Diese seien an vielen Tagen zu 85 bis 90 Prozent ausgelastet.

Die Anzahl der auf den Normalstationen versorgten Patienten mit Covid-19 ist seit Ende Januar von unter 100 auf 614 (Stand 28. März) gestiegen. Auch bei den Intensivkapazitäten drohe eine Überlastung. Gleichzeitig seien aufgrund des hohen Infektionsgeschehens erhebliche Personalausfälle zu verzeichnen, so dass weniger Betten betrieben werden könnten.

Zu aufschiebbaren stationären Behandlungen gehören orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Verschleiß, nicht aber zeitkritische Operationen wie Herz- oder Tumor-Operationen . Über die Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte. red