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Kindergeld nach der Schule


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LKR Forchheim, Donnerstag, 01. Juli 2021

Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Daher sollten ihre Eltern den Antrag frühzeitig stellen und Unterlagen einreichen. Das aktuelle Schul...


Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Daher sollten ihre Eltern den Antrag frühzeitig stellen und Unterlagen einreichen.

Das aktuelle Schuljahr ist zu Ende. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld . Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.

Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Telefonisch können Eltern die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter 0800/4 5555 30 erreichen. red