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Keine Nutzungsgebühr bei kreiseigenen Sporthallen für Vereine


Autor: Pauline Lindner

Forchheim, Freitag, 25. Februar 2022

Es ändert sich vorerst nichts an den Gebühren für Vereine, die die kreiseigenen Sporthallen nutzen. Das beschloss einstimmig der Kreisausschuss des Kr...


Es ändert sich vorerst nichts an den Gebühren für Vereine , die die kreiseigenen Sporthallen nutzen. Das beschloss einstimmig der Kreisausschuss des Kreistages für den Landkreis Forchheim .

Kreiseigen sind folgende Einrichtungen: die Dreifachhallen an der Georg-Hartmann-Realschule, am Ehrenbürg-Gymnasium, am Herder-Gymnasium, an der Berufsschule Forchheim und an der Realschule Gräfenberg sowie die Einfachhallen am Gymnasium Fränkische Schweiz und an der Realschule Ebermannstadt.

Auf Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses, erläuterte dessen Vorsitzender Rudi Braun (FW), prüfte das Facility-Management des Kreises die Kostenlage. Der Rechnungsprüfungsausschuss sah – wohl 2019 – die Diskrepanz zwischen Aufwand und Einnahmen aus Vermietung, aber auch, dass viele Vereine ihre Mitgliedsbeiträge zu niedrig angesetzt hätten, vergleicht man ihre Leistungen mit denen gewerblicher Sportanbieter.

Jörg Keiner vom Facility-Management hat dem Ausschuss einen detaillierten Bericht vorgelegt, der in Summe eine Unterdeckung von 90 000 Euro ausweist. Ein gewichtiger Grund dafür sind die gestiegenen Energiekosten und der Kostenaufwand für die Reinigung. Die Gebühren müssten deutlich erhöht werden. Sie sind seit dem Jahr 2012 „eingefroren“. Doch davon nahm man derzeit einmütig Abstand. Es sei der falsche Zeitpunkt, wenn – so Edwin Dippacher ( CSU ) – „die Vereine gerade wieder anfangen“. Denn in den vergangenen zwei Jahren hätten immer wieder Verbote für Hallensport wegen der Pandemie gegolten. Dippacher: „Erhöhung wäre jetzt kein gutes Signal.“ Dem schlossen sich die Sprecher von SPD und Freien Wählern an. Kreiskämmerin Carmen Stumpf ergänzte, sie werde den Differenzbetrag als Vereinsförderung buchhalterisch ausweisen.

Die Satzung für den Wildpark Hundshaupten neu zu fassen, war eher eine formale Aufgabe. Ihre Formulierungen wurden an eine Mustersatzung für juristische Personen des öffentlichen Rechts angepasst. Inhaltlich wurde, so die Kreiskämmerin, ergänzend die Tier- und Pflanzenzucht als Zweck hinzugefügt. Als Aufgabe kommt neuerdings noch die Aufzucht in menschlicher Obhut hinzu. Hier geht es um die Pflege und Wiederauswilderung oder Wiederansiedlung von Tieren.