Gemeinderat Dormitz zofft sich
Autor: Karl Heinz Wirth
Dormitz, Freitag, 25. Februar 2022
Diskussionen Zwischen CSU und ÜWB auf der einen und der Bürgermeisterfraktion der FW kommt es zu einem Schlagabtausch über die Sanierungssatzung und die Weitergabe von Informationen. Es folgen zwei Kampfabstimmungen.
Wird die Sanierungssatzung der Gemeinde Dormitz aufgehoben oder nicht? Dazu hatte die CSU-Fraktion einen Antrag gestellt. Dieser löste im Gemeinderat eine lange Diskussion zum Beschluss über eine Aufhebung der Sanierungssatzung für den Ortskern von Dormitz aus.
Bereits in vorangegangenen Sitzungen waren Antragstellern im Sanierungsgebiet Ausnahmen von der Sanierungssatzung genehmigt worden. Damit habe aus Sicht der CSU die Sanierungssatzung ihren Sinn verloren, argumentierte deren Fraktionssprecher Christoph Schmitt. Durch eine Vielzahl von Ausnahmen in den vergangenen Jahren sei die rechtliche Durchsetzbarkeit der Gestaltungsrichtlinien nicht mehr gegeben.
Meinung des Landratsamts
„Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den in der Vergangenheit genehmigten Abweichungen um den Regelfall“, sagte Schmitt. Auch das Landratsamt Forchheim habe eine Änderung oder Aufhebung als Lösung vorgeschlagen. Aus diesem Grund habe die CSU den Antrag gestellt, die planungsrechtlichen Vorschriften aufzuheben und bis zum Erlass einer neuen Satzung im Innerortsbereich Einzelentscheidungen zur gestalterischen Ausführung herbeizuführen.
Bürgermeister Holger Bezold (FW) entgegnete, sicherlich habe der Gemeinderat die Sanierungssatzung nicht konsequent gehandhabt. Dennoch werde für eine Förderung kommunaler Maßnahmen weiterhin eine Sanierungssatzung benötigt. „Ich warne davor, einen rechtsfreien Raum durch die Aufhebung der Sanierungssatzung beziehungsweise der Gestaltungsrichtlinien zu schaffen“, mahnte Bürgermeister Bezold an. Es würden auch laufende Projekte wie in der Kirchenstraße gefährdet, die mit Fördergeldern finanziert würden.
Was passiert mit denen, die im Sanierungsgebiet ihre bestehenden Häuser mit Fördergeldern saniert haben und steuerliche Abschreibungen geltend machen? Müssen diese dann zurückgezahlt werden? Solche Fragen stellten sich einige Gemeinderäte .