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Gemeinderat Dormitz zofft sich


Autor: Karl Heinz Wirth

Dormitz, Freitag, 25. Februar 2022

Diskussionen  Zwischen CSU und ÜWB auf der einen und der Bürgermeisterfraktion der FW kommt es zu einem Schlagabtausch über die Sanierungssatzung und die Weitergabe von Informationen. Es folgen zwei Kampfabstimmungen.


Wird die Sanierungssatzung der Gemeinde Dormitz aufgehoben oder nicht? Dazu hatte die CSU-Fraktion einen Antrag gestellt. Dieser löste im Gemeinderat eine lange Diskussion zum Beschluss über eine Aufhebung der Sanierungssatzung für den Ortskern von Dormitz aus.

Bereits in vorangegangenen Sitzungen waren Antragstellern im Sanierungsgebiet Ausnahmen von der Sanierungssatzung genehmigt worden. Damit habe aus Sicht der CSU die Sanierungssatzung ihren Sinn verloren, argumentierte deren Fraktionssprecher Christoph Schmitt. Durch eine Vielzahl von Ausnahmen in den vergangenen Jahren sei die rechtliche Durchsetzbarkeit der Gestaltungsrichtlinien nicht mehr gegeben.

Meinung des Landratsamts

„Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den in der Vergangenheit genehmigten Abweichungen um den Regelfall“, sagte Schmitt. Auch das Landratsamt Forchheim habe eine Änderung oder Aufhebung als Lösung vorgeschlagen. Aus diesem Grund habe die CSU den Antrag gestellt, die planungsrechtlichen Vorschriften aufzuheben und bis zum Erlass einer neuen Satzung im Innerortsbereich Einzelentscheidungen zur gestalterischen Ausführung herbeizuführen.

Bürgermeister Holger Bezold (FW) entgegnete, sicherlich habe der Gemeinderat die Sanierungssatzung nicht konsequent gehandhabt. Dennoch werde für eine Förderung kommunaler Maßnahmen weiterhin eine Sanierungssatzung benötigt. „Ich warne davor, einen rechtsfreien Raum durch die Aufhebung der Sanierungssatzung beziehungsweise der Gestaltungsrichtlinien zu schaffen“, mahnte Bürgermeister Bezold an. Es würden auch laufende Projekte wie in der Kirchenstraße gefährdet, die mit Fördergeldern finanziert würden.

Was passiert mit denen, die im Sanierungsgebiet ihre bestehenden Häuser mit Fördergeldern saniert haben und steuerliche Abschreibungen geltend machen? Müssen diese dann zurückgezahlt werden? Solche Fragen stellten sich einige Gemeinderäte .

Beispiel „für den Stammtisch“

Zweiter Bürgermeister Erich Mirsberger (ÜWB) verwies auf Bauvorhaben im Gebiet am Brandbach, die sich im Sanierungsgebiet befänden und wo die Satzung keine Anwendung gefunden habe. „Diese Bauvorhaben wurden 1980 errichtet und waren damals im Flächennutzungsplan und nicht im Sanierungsgebiet. Deshalb sind diese ein schlechtes Beispiel für Diskussionen am Stammtisch, da die Sanierungssatzung erst im Jahr 2000 beschlossen wurde“, erklärte Bezold. Das Gebiet am Brandbach sei nie im Sanierungsgebiet gelegen.

Lydia Bänsch (FW) zeigte sich fassungslos und sagte: „Ich bin absolut dagegen, dass wir die Satzung aufheben.“ An die CSU-Fraktion gerichtet fragte sie: „Was geben wir als Gemeinderäte für ein Bild nach außen in der Öffentlichkeit ab? Sind wir jetzt im Wilden Westen?“ Der Gemeinderat würde mit der Aufhebung der Sanierungssatzung oder der Gestaltungsrichtlinien ungeahnte Begehrlichkeiten bei den Bürgern im Sanierungsgebiet wecken.

Bürgermeister Bezold machte deutlich, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit die Satzung sehr großzügig ausgelegt habe. Aus heutiger Sicht betrachtet, meinte Bezold, „kann ich in Dormitz noch keinen schönen Ortskern erkennen, dafür war eigentlich die Sanierungssatzung gedacht“.

Abstimmung endet 8:6

Lydia Bänsch stellte den Antrag, die Diskussion zu beenden, da alle Argumente ausgetauscht seien. Dem stimmte das Gremium zu und beschloss bei namentlicher Abstimmung mit acht Ja-Stimmen von CSU und ÜWB und sechs Nein-Stimmen der FW, die Gestaltungsrichtlinien der Sanierungssatzung aufzuheben und bis zum Erlass einer neuen Sanierungssatzung im Innerortsbereich Einzelentscheidungen zur gestalterischen Ausführung herbeizuführen. Durch diesen Beschluss habe der Gemeinderat das Recht, mit „Nasenpolitik“ Einzelentscheidungen zu fällen, merkte Bezold an.

Der zweite Dringlichkeitsantrag der CSU befasste sich mit dem Thema Übermittlung von Schriftverkehr an den Gemeinderat . Hier bemängelte die CSU , dass Schreiben, die an die Gemeinderäte gerichtet wären, nicht an diese weitergeleitet worden seien. In der letzten Sitzung hatte der Bürgermeister gesagt, dass Schreiben nur weitergeleitet würden, wenn diese als entscheidungsrelevant eingestuft würden.

Der Bürger vertraue jedoch darauf, dass seine an den Gemeinderat gerichteten Anliegen weitergereicht würden, erklärte Christoph Schmitt. „Wenn ein Bürger einen Brief an den Gemeinderat schreibt, dann muss dieser weitergegeben werden“, forderte auch Zweiter Bürgermeister Mirsberger, dem auch sein ÜWB-Ratskollege Karlheinz Thaler zustimmte.

„Vom Grundsatz her stimme ich dem auch zu“ sagte Bezold, „aber muss ein Brief, der diffamierende und beleidigende, persönlich an mich gerichtete Worte enthält, weitergegeben werden und sind solche persönlichen Briefe für Beschlüsse relevant?“ fragte Bezold. Man mache mit solchen Briefen öffentlich Stimmung gegen die Verwaltung, um den Eindruck zu erwecken, dass Briefe und Unterlagen vorsätzlich den Gemeinderäten vorenthalten würden. „Ich stelle noch einmal klar, dass im Rathaus nichts verschwindet“, versicherte Bezold.

Grundsätzlich obliege es dem Bürgermeister , Beratungsgegenstände vorzubereiten und dann zur Sitzung zu berufen sowie die Geschäfte im Rahmen der Geschäftsordnung zu leiten und zu verteilen. Dies umfasse auch Schreiben und Anträge aus der Bürgerschaft und die Ermittlung sowie das Zusammentragung der sachverhaltsrelevanten Grundlagen, ehe diese dem Gremium für einen Beschluss vorgelegt würden.

„Es ist erfreulich, dass sich die CSU zu so viel Transparenz herabgelassen hat, was früher nicht der Fall gewesen ist“, merkte Holger Bezold an.

Bei namentlicher Abstimmung mit 9:5 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, Schriftverkehr, der an den Gemeinderat Dormitz gerichtet ist, nach Posteingang umgehend elektronisch an die Mitglieder des Gemeinderates weiterzuleiten.