Das müssen die Forchheimer Briefwähler beachten
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Forchheim, Dienstag, 24. August 2021
Das Wahlamt der Stadt Forchheim teilt mit, dass allen Wahlberechtigten bis spätestens 5. September die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl z...
Das Wahlamt der Stadt Forchheim teilt mit, dass allen Wahlberechtigten bis spätestens 5. September die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl zugestellt werden. Auf dieser Benachrichtigung ist der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Briefwahl abgedruckt. Dieser Antrag kann vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt gesandt werden.
Das Wahlamt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen per Postversand in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt abzusenden ist.
Wie das Wahlamt in einer Mitteilung erklärt, besteht zusätzlich auch die Möglichkeit der Beantragung über das Internet bzw. Smartphone oder Tablet .
Die Beantragung der Unterlagen erfolgt im Internet über die Homepage der Stadt Forchheim www.forchheim.de. Bereits auf der Startseite ist der Link zur Weiterleitung zum Bürgerserviceportal eingestellt, über das die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hier kann nun durch entsprechendes Anklicken der Wahlscheinantrag ausgefüllt und online an das Wahlamt der Stadt Forchheim gesandt werden.
Wer die Unterlagen per Smartphone oder Tablet beantragen will, findet auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte einen ( verschlüsselter ) QR-Code. Mit diesem QR-Code können wahlberechtigte Bürger die Briefwahlunterlagen
mit Hilfe einer Scan-App von einem Smartphone oder Tablet aus beantragen. Nach dem Scannen des QR-Codes leitet die App direkt zum Bürgerserviceportal der Stadt. Hier kann der bereits mit den jeweiligen persönlichen Daten vorausgefüllte Briefwahlantrag online an das Wahlamt gesendet werden.
Bis Mittwoch vor der Wahl