Das Becken bleibt noch leer
Autor: Thomas Weichert
Gößweinstein, Montag, 28. Juni 2021
Marktgemeinderat Das Höhenschwimmbad gilt als eine der Attraktionen von Gößweinstein. Doch ob es wiedereröffnet werden soll, ist vor allem wegen der Kosten noch unklar
Über zwei Stunden mussten die zehn erschienenen Mitglieder des Fördervereins Höhenschwimmbad Gößweinstein bei der jüngsting Sitzung des Marktgemeinderats ausharren, bis endlich die weitere Vorgehensweise zum Betrieb des Höhenschwimmbads behandelt wurde. So wie schon im letzten Jahr bleibt das Bad auch in diesem Jahr vor allem wegen Corona geschlossen. Aber nicht nur wegen Corona, sondern auch wegen erheblicher Sicherheitsmängel, wie sich während der Sitzung herausstellte.
Inzwischen hatte sich ein Arbeitskreis (AK) Höhenschwimmbad gegründet, dem auch Martin Redel und Clemens Schrüfer vom Förderverein angehörten und der sich bereits zu zahlreichen Sitzungen getroffen hatte. Der AK hat inzwischen seine Arbeit beendet und der ehemalige Vorsitzende und Dritte Bürgermeister Manfred Hänchen ( CSU ) berichtete von den Ergebnissen.
Hänchen erklärte, dass es ein sehr komplexes und umfangreiches Thema sei, man derzeit keinen Pächter habe und wenn man das Bad mit eigenem Personal betreibe, dies 60 000 Euro im Jahr koste. Hinzu kämen noch die laufenden Betriebskosten, was in Summe rund 100 000 Euro pro Jahr für die Gemeinde an Ausgaben bedeuten würde.
Der schwierigste Teil sei jedoch die Sicherheit. Wichtigste und erste Maßnahmen in puncto Sicherheit wäre die Schließung des Zugangs zum Schützenheim, die der Bauhof erledigen könnte. Neue, mindestens zweisprachige Schilder würden rund 3000 Euro kosten, eine Notrufsäule – weil es keine Badeaufsicht gibt – 6000 Euro zuzüglich der Unterhaltskosten und die dringend notwendige Erneuerung der Treppenanlage rund 80 000 Euro. Die Wartungskosten würden etwa mit 4000 Euro zu Buche schlagen, eine technische Nachrüstung und Änderungen an der Bestandstechnik rund 49 000 Euro ohne Ingenieurkosten. Ein Reinigungsroboter würde rund 20 000 Euro kosten. Mit relativ geringem Aufwand könnte das Bad weiterbetrieben werden. Allerdings handele es sich beim Höhenschwimmbad um einen Grenzfall in Sachen Sicherheit, da aus juristischer Hinsicht nicht gewährleistet sei, dass der Verzicht auf eine Wasseraufsicht – wie bisher – einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Eine Touristenattraktion