Druckartikel: Betrug und versuchte Erpressung

Betrug und versuchte Erpressung


Autor: Fränkischer Tag

, Dienstag, 25. August 2026

Es geht um 14.650 Euro – Am Amtsgericht in Forchheim wird ein komplizierter Fall verhandelt
Im Amtsgericht Forchheim wurde der Fall verhandelt. Der Angeklagte und der Geschädigte kennen sich aus der Schule der Lebenshilfe Forchheim. Manuel Bogdahn


Vor dem Schöffen-Jugendstrafgericht in Forchheim ist ein Fall von Betrug und versuchter räuberischer Erpressung verhandelt worden. Der beschuldigte K. soll sich laut Anklage von dem geschädigten F. insgesamt 14.650 Euro geliehen und nie zurückgezahlt haben.

„Ich habe ihn in der Schule kennengelernt“, sagt K., als er vom Vorsitzenden Richter Peter Neller gefragt wird, woher er den Geschädigten kenne. Auch dass er vom Geschädigten Geld bekommen habe, streitet K. nicht ab, gibt jedoch an, dass es sich nur um kleinere Beträge bis maximal 100 Euro gehandelt habe. „Einmal habe ich ihm auch 100 Euro zurückgegeben“, gibt K. an.

Der Zeitraum, in dem er sich das Geld geliehen haben soll, erstreckt sich vom 8. Oktober 2024 bis zum Juli 2025. Die großen Summen, von denen gesprochen wird, habe er nie in der Hand gehabt, behauptet K.

Der Angeklagte K. hat eine geistige Beeinträchtigung und bekommt deshalb Unterstützung von einem Betreuer. Er kam mit seiner Mutter und seiner Schwester im Rahmen der EU-Freizügigkeit von Polen nach Forchheim, besitzt jedoch nur die polnische Staatsbürgerschaft .

Den Geschädigten F. lernte er in der Lebenshilfe-Schule Forchheim kennen. „Es fing 2024 auf dem Annafest an, da hatte er mich zum ersten Mal um Geld gebeten“, sagt F. bei seiner Zeugenvernehmung. An diesem Tag hätte ihn noch seine Mutter von der Geldübergabe abgehalten, doch danach sei K. immer wieder auf ihn zugekommen und habe nach Geld gefragt. „Ich habe ihm sogar mein ganzes Kommunionsgeld gegeben“, erzählt der Geschädigte.

Auch der Schwester von K. und dessen Mutter habe F. Geld geliehen. „Ich habe jedes Mal, wenn ich ihm Geld gegeben habe, eine Liste angelegt“, so F. weiter. Als er irgendwann gemerkt habe, dass er sein Geld nicht wiederbekomme, habe er K. offen geschrieben, dass dieser ihm die Schulden zurückzahlen solle, sonst würde er zur Polizei gehen.

Über Whatsapp „bedroht“

Daraufhin habe K. ihn über Whatsapp bedroht, und der Geschädigte F. hätte sogar nachts nur „bewaffnet“ schlafen können, da er Angst vor einem Übergriff von K. hatte.

Auch F. befindet sich in Betreuung und weist den Angaben zufolge autistische Züge auf.

Auch die Mutter von F. wird als Zeugin vernommen. Sie gibt an, einmal die Geldübergabe am Annafest verhindert zu haben, jedoch im Jahr darauf, als der Großteil der Summen gezahlt worden sei, dies leider nicht stark mit bekommen zu haben. „Ich habe es erst gemerkt, als sein ganzes Geldkästchen leer war“, berichtet sie.

Die Aussage verweigert

Die Mutter und die Schwester des Angeklagten machen von ihrem Aussageverweigerungsrecht im Zeugenstand gebrauch. Nach einer Pause wird die Verhandlung mit der Einschätzung der Jugendgerichtshelferin fortgesetzt. Diese erklärt, dass K. in schwierigen und unterstützungswürdigen Verhältnissen lebe, aber ein höfflicher und freundlicher junger Mann sei. Sie könne eine überwiegend positive Sozialprognose geben, da K. aktuell als Altenpflegehelfer angelernt werde und die Arbeit ihm Spaß mache, wobei er sich dabei auch gut integriere. Nach dieser Einschätzung bat der Verteidiger von K. um ein Gespräch mit dem Vorsitzenden Richter Neller, den Schöffen und dem Staatsanwalt. Im Anschluss an diese Beratung wird von Richter Neller dem Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro zu Raten von je 500 Euro auferlegt. Wenn er diese Summe dem Geschädigten zahlt, führt es nach der Zahlung der kompletten Summe zur Einstellung des Verfahrens.

Dadurch ergeht kein Urteil und es werden keine Rechtsmittel eingelegt. Der Richter gibt dem Angeklagten noch eines mit auf den Weg: „Alles im Leben hat eine gewisse Konsequenz, und wenn Sie sich Geld leihen, ist die Konsequenz, dass Sie es irgendwann zurückzahlen müssen.“