Beim Lohn sind Frauen nach wie vor im Nachteil
Autor: Redaktion
LKR Forchheim, Montag, 07. März 2022
Zum Internationalen Frauentag an diesem Dienstag weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf große Einkommensunterschiede zwischen den...
Zum Internationalen Frauentag an diesem Dienstag weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf große Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern im Landkreis Forchheim hin.
Frauen, die eine Vollzeitstelle haben, verdienen im Landkreis nach Angaben der NGG aktuell 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Während der mittlere Vollzeitverdienst von Männern bei 3560 Euro pro Monat liege, kämen Frauen lediglich auf 2856 Euro, so die NGG-Region Oberfranken unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit .
„Es kann nicht sein, dass Frauen in puncto Bezahlung trotz gleicher Arbeitszeit systematisch den Kürzeren ziehen“, kritisiert Gewerkschafter Michael Grundl. Die Corona-Pandemie habe die Situation teils verschärft – und alte Rollenbilder verfestigt.
„In Zeiten von Lockdowns und Schulschließungen waren es in vielen Familien gerade die Frauen, die beruflich zurückstecken und sich um Kinder und Haushalt kümmern mussten“, sagt Grundl.
In Branchen wie dem Gastgewerbe habe die Krise Frauen zudem besonders stark getroffen – etwa weil sie überdurchschnittlich oft in Minijobs arbeiteten. Diese Stellen seien nach zwei Jahren Pandemie in großem Stil abgebaut worden. Die Betroffenen stünden nach dem Jobverlust ohne Arbeitslosenversicherung da und hätten auch keinen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld.
Neben prekären Arbeitsverhältnissen gebe es aber in vielen Betrieben nach wie vor eine „erhebliche Lohnlücke“ zwischen den Geschlechtern. „So verdienen Bäckereifachverkäuferinnen in Bayern bei Vollzeit gut 300 Euro weniger als Bäcker. Dabei haben beide eine dreijährige Ausbildung hinter sich und es im Arbeitsalltag mit genauso hohen Anforderungen zu tun“, betont Grundl.
Der NGG-Geschäftsführer ruft die Unternehmen in der Region dazu auf, die Ungleichbehandlung zu beenden und „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ zu zahlen.