Ausflug ins malerische Reifenberg wird für Autofahrer zur Rutschpartie
Autor: Pauline Lindner
Weilersbach, Sonntag, 11. Juli 2021
Schotter und Regengüsse auf der Straße – das ist ein aktuelles Problem auf der Zufahrtsstraße von der B 470 nach Reifenberg. Die starken Regenfälle de...
Schotter und Regengüsse auf der Straße – das ist ein aktuelles Problem auf der Zufahrtsstraße von der B 470 nach Reifenberg. Die starken Regenfälle der letzten Zeit haben den Schotter aus dem Wanderparkplatz ausgeschwemmt. Die Steine bilden eine Gefahr für Radler und Zweiradfahrer. Dieses Problem war ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung der jüngsten Weilersbacher Gemeinderatssitzung.
Das Problem trete bei jedem Starkregen auf, machten Norbert Sebald (BRW) und Hermine Kemmerth ( CSU ), die in Reifenberg wohnen, aufmerksam. Bürgermeister Marco Friepes ( CSU ) erinnerte daran, dass der Gemeinderat – wohl in der zurückliegenden Periode – einen Ausbau des Seitenstreifens abgelehnt habe, weil ihm die Kosten von 30 000 Euro zu hoch gewesen seien. Jetzt suche man nach einer dauerhaften Lösung, „die das Wasser bremst“, wie Anton Dennerlein (BRW) forderte. Friepes erklärte, er werde eine im Ort tätige Baufirma ansprechen und in Erfahrung bringen, was machbar wäre, um die Gefahr für die Zukunft einzudämmen.
Gute Nachrichten gab es für Häuslebauer in spe: Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen für ein Erweiterungsbauvorhaben in der Waldstraße an der Einmündung der Sandleite in Weilersbach . Schon mehrfach hatte sich der Rat damit befasst, weil der Bewerber eine Stellplatzzufahrt über ein Straßenstück wollte, das zwar der Gemeinde gehört, aber nicht öffentlich gewidmet ist. Dieses Straßenstück wiederum ist die Verbindung der Privatstraße Sandleite mit den Ortstraßen. Es gibt dort weitere rechtliche Unklarheiten, die von den Vertretern der Fraktion Bürgerrecht zur Sprache gebracht wurden.
Geklärt sei bislang nur, dass die Anwohner der Sandleite, die gemeinschaftlichen Straßeneigentümer, ab dem letzten Kontrollschacht auf öffentlicher Straße für den Zustand der Abwassereinrichtungen selbst verantwortlich sind. Diese Regelung ergebe sich aus der Satzung des Abwasserzweckverbands. Für die Trinkwasserleitungen gebe es keine entsprechende Regelung.
Fällt hier das Notwegerecht?
Da die Anwohner der Sandleite beim Bau der Privatstraße eine Erschließungsvereinbarung mit der Kommune abschlossen, sollen die Fachleute des Bayerischen Gemeindetags die Rechtslage klären, teilte der Bürgermeister dem Ratsgremium mit. Ein Diskussionspunkt in diesem Themenbereich war auch ein Notwegerecht für ein dahinterliegendes Ackergrundstück, dessen Existenz seitens der Bürgerrechtler bezweifelt wurde.