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Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten einreichen


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Forchheim, Donnerstag, 14. Oktober 2021

Das Landratsamt Forchheim macht auf den bevorstehenden Antragsschluss für Anträge zur Fahrtkostenerstattung von Schülern ab der elften Klasse und Beru...


Das Landratsamt Forchheim macht auf den bevorstehenden Antragsschluss für Anträge zur Fahrtkostenerstattung von Schülern ab der elften Klasse und Berufsschüler (mit Teilzeit- beziehungsweise Blockunterricht) aufmerksam, denen zusätzliche Kosten für die Fahrt zur Berufsschule entstehen.

Familien erhalten demnach auf Antrag nachträglich die Fahrtkosten dann erstattet, wenn die nächstgelegene (kostenmäßig günstigste) Schule besucht wird und die Kosten eine Familienbelastungsgrenze von 440 Euro im Schuljahr 2020/2021 übersteigen.

Wie es in der Mitteilung heißt, erfolgt die Erstattung nur in Höhe der Kosten der günstigsten Fahrkarten. Die vollen Fahrtkosten werden ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen hat. Ferner, wenn ein Unterhaltsleistender oder der Schüler selbst Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat. Entsprechende Nachweise sind mit dem Antrag beim Landratsamt Forchheim (Fachbereich ÖPNV/Schülerbeförderung) einzureichen.

Erstattungsanträge müssen bis Sonntag, 31. Oktober, beim Landratsamt eingegangen sein. Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ist am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt zu beantragen. Kostenerstattungsanträge für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug müssen ebenfalls bis spätestens 31. Oktober vorliegen.

Das Formular „Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel “ kann bei vielen Schulen über das Sekretariat bezogen oder direkt beim Landratsamt Forchheim , Fachbereich 25, angefordert werden. Das Formular „Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges“ kann unter www.landkreis-forchheim.de unter Bürgerservice und dann ÖPNV, Schülerbeförderung abgerufen werden. Weitere Infos unter Telefon 09191/862505, -2507 oder -2509. red