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Am 4. Dezember entscheiden die Bürger


Autor: Thomas Weichert

Gößweinstein, Donnerstag, 20. Oktober 2022

Standortfrage  In Gößweinstein gibt es ein Rats- und ein Bürgerbegehren zum geplanten Umzug des Rathauses ins Pfarrhaus.
So sieht der Stimmzettel zu den Bürgerentscheiden im Dezember aus.


Am 4. Dezember entscheiden die wahlberechtigten Gößweinsteiner Bürgerinnen und Bürger, ob das Rathaus ins Pfarrhaus kommt oder nicht. Bereits während der vorletzten Sitzung hatte der Marktgemeinderat mit 8:6 Stimmen entschieden, dass das Bürgerbegehren „Kein Rathaus ins Pfarrhaus“ der Interessengemeinschaft (IG) „Zukunft Rathaus Gößweinstein “ zulässig ist und dass diesem ein eigenes Ratsbegehren entgegengesetzt wird.

Zu den beiden Bürgerentscheiden waren nun noch formelle Beschlüsse notwendig, die während der Sitzung im Pfarrzentrum gefasst wurden. Zunächst ging es jedoch um die Protokollgenehmigung der letzten Sitzung. Mit einem Schreiben an den Bürgermeister hatte der IG-Sprecher Ferdinand Haselmeier Formulierungen in der Niederschrift kritisiert.

Er forderte den Marktgemeinderat dazu auf, diese aus dem Protokoll zu streichen. Geschehe dies nicht, werde sich Haselmeier rechtliche Schritte vorbehalten.

Haselmeier stört sich daran, dass unter dem Punkt „Beratung“ im Protokoll steht, dass bedauert werde, dass das gesamte Projekt wegen des Bürgerbegehrens Schaden genommen habe. Weiterhin kritisiert Haselmeier die im Protokoll getroffene Feststellung, dass den für das Bürgerbegehren unterschreibenden Personen zum Teil wohl Horrorszenarien vorgespielt wurden, sollte das Projekt umgesetzt werden, ebenso, dass die Marktgemeinderäte es bedauern, dass nun ein Bürgerentscheid komme.

Diese Formulierungen dienten dazu, das Bürgerbegehren insgesamt schlecht zu machen, beklagt Haselmeier. Auch hätten solche Aussagen in einem amtlichen Protokoll nichts zu suchen und ließen demokratisches Verständnis vermissen. „Man kann die Zukunftssorgen vieler Bürger nicht als Horrorszenarien abwerten“, schrieb Haselmeier.

Kein Anspruch

Wie Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) dazu erklärte, habe die IG grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass über ihren Antrag zur Protokolländerung im Gemeinderat verhandelt werde.

Zweiter Bürgermeister Georg Bauernschmidt ( SPD ) verwies darauf, dass ein Protokoll die wesentlichen Punkte wiedergeben solle. Eine Protokollierung einzelner Wortbeiträge sei dabei nicht vorgesehen. Maximilian Sebald ( CSU /JUF) schlug einen Kompromiss vor: dass nur ein Teil der Marktgemeinderäte das Bürgerbegehren bedauere. Diesem Vorschlag stimmte der Rat gegen die Stimme von Georg Lang ( CSU ) zu.

Danach verlas Zimmermann eine Stellungnahme des Landratsamtes Forchheim, wonach Formulierungen in der Begründung des Bürgerbegehrens zwar bedenklich seien, das Begehren selbst aber nicht unzulässig sei.

Anschließend wurde einstimmig eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen. Diese wurde auch notwendig, weil im nächsten Tagesordnungspunkt die Wahlbezirke neu gefasst wurden. Anstatt der bisher sieben Wahllokale wird es nur noch einen Abstimmungsbezirk in der Gößweinsteiner Schule geben.

Dafür wurden aber nun sechs, anstatt bisher vier Briefwahlbezirke eingerichtet. Die Briefwahlunterlagen werden gleich mit dem Abstimmungsschein übersandt und müssen nicht mehr extra beantragt werden. Dies erhöhe die Wahlbeteiligung und sei bürgerfreundlicher, so die Begründung.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurden Stichfragen zu den Bürgerentscheiden festgelegt. Die Stichfrage für das Ratsbegehren beinhaltet „ Rathaus in das Pfarrhaus“, die des Bürgerbegehrens „Kein Rathaus ins Pfarrhaus“.

Die Stichfrage entscheidet nur dann über den Ausgang der Bürgerentscheide , wenn die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zur vereinbarenden Art und Weise beantwortet werden: Wenn also beispielsweise ein Wähler beim Ratsbegehren dafür ist, dass das Rathaus ins Pfarrhaus kommt, und beim Bürgerbegehren dagegen ist.

Wie Geschäftsleiter Peter Thiem dazu erklärte, würde die Stichfrage erst dann entscheiden, wenn sowohl das Ratsbegehren als auch das Bürgerbegehren eine einfache Mehrheit erhalten.

Gegen eine Begründung des Ratsbegehrens stimmten Georg Lang und Hans Heckel ( CSU ). Darin heißt es unter anderem, dass der Rat die Einbindung der Bürgerschaft in den Entscheidungsprozess zum Standort des neuen Rathauses begrüße und in seiner mehrheitlichen Auffassung positiv dafür werben wolle, das Rathaus ins Pfarrhaus zu verlegen, ohne dem Bürgerbegehren „Kein Rathaus ins Pfarrhaus“ negativ entgegenzutreten.

Für Lang stellte sich die Frage, wie dies mit den ganzen Veranstaltungen bis zur Wahl in Einklang gebracht werden solle.