Am 4. Dezember entscheiden die Bürger
Autor: Thomas Weichert
Gößweinstein, Donnerstag, 20. Oktober 2022
Standortfrage In Gößweinstein gibt es ein Rats- und ein Bürgerbegehren zum geplanten Umzug des Rathauses ins Pfarrhaus.
Am 4. Dezember entscheiden die wahlberechtigten Gößweinsteiner Bürgerinnen und Bürger, ob das Rathaus ins Pfarrhaus kommt oder nicht. Bereits während der vorletzten Sitzung hatte der Marktgemeinderat mit 8:6 Stimmen entschieden, dass das Bürgerbegehren „Kein Rathaus ins Pfarrhaus“ der Interessengemeinschaft (IG) „Zukunft Rathaus Gößweinstein “ zulässig ist und dass diesem ein eigenes Ratsbegehren entgegengesetzt wird.
Zu den beiden Bürgerentscheiden waren nun noch formelle Beschlüsse notwendig, die während der Sitzung im Pfarrzentrum gefasst wurden. Zunächst ging es jedoch um die Protokollgenehmigung der letzten Sitzung. Mit einem Schreiben an den Bürgermeister hatte der IG-Sprecher Ferdinand Haselmeier Formulierungen in der Niederschrift kritisiert.
Er forderte den Marktgemeinderat dazu auf, diese aus dem Protokoll zu streichen. Geschehe dies nicht, werde sich Haselmeier rechtliche Schritte vorbehalten.
Haselmeier stört sich daran, dass unter dem Punkt „Beratung“ im Protokoll steht, dass bedauert werde, dass das gesamte Projekt wegen des Bürgerbegehrens Schaden genommen habe. Weiterhin kritisiert Haselmeier die im Protokoll getroffene Feststellung, dass den für das Bürgerbegehren unterschreibenden Personen zum Teil wohl Horrorszenarien vorgespielt wurden, sollte das Projekt umgesetzt werden, ebenso, dass die Marktgemeinderäte es bedauern, dass nun ein Bürgerentscheid komme.
Diese Formulierungen dienten dazu, das Bürgerbegehren insgesamt schlecht zu machen, beklagt Haselmeier. Auch hätten solche Aussagen in einem amtlichen Protokoll nichts zu suchen und ließen demokratisches Verständnis vermissen. „Man kann die Zukunftssorgen vieler Bürger nicht als Horrorszenarien abwerten“, schrieb Haselmeier.
Kein Anspruch