„Das ist ein ziemliches Durcheinander und schwer auf einen Nenner zu bringen.“ Dies sagte Marktgemeinderat Helmut Hofmann (Zukunft-Jura) nach einem...
„Das ist ein ziemliches Durcheinander und schwer auf einen Nenner zu bringen.“ Dies sagte Marktgemeinderat Helmut Hofmann (Zukunft-Jura) nach einem Referat von Michael Schulte vom Büro für Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder aus Veitshöchheim (Landkreis Würzburg), in dem es um eine mögliche Festsetzung einer Niederschlagsabwassergebühr für die Bürger aus Albertshof, Wohlmannsgesees und Neudorf und möglicher weiterer Ortsteile des Marktes Wiesenttal ging.
Die Anwesen in den Dörfern auf der Jurahöhe wurden einst nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen, sondern bauten mit staatlicher Förderung eigene Kleinkläranlagen. Einige versickern das geklärte Abwasser dann mit Genehmigung des Wasserwirtschaftsamts auf eigenem Grund, andere leiten es in Regenwasserkanäle, die sogenannten „Bürgermeisterkanäle“, ein, an deren Ende das zwar geklärte Abwasser nochmals gereinigt wird, um es dann im Jurakarst zu versickern.
Die Kanäle muss die Gemeinde unterhalten. Die Abwässer gelten streng genommen als Schmutzwasser. Und für Abwasser, das in gemeindliche Kanäle eingeleitet wird, wird in der Regel eine Abwassergebühr fällig, die nach dem Frischwasserbezug errechnet wird.
Dem nicht genug, es könnten auch Herstellungsbeiträge anfallen, weil die Gemeinde seit 1996 neue Kanäle gebaut oder bestehende saniert hat. 2016 beschloss der Marktgemeinderat, dass alle Ortschaften mit Kleinkläranlagen separate Abrechnungseinheiten sind.
Das Problem dabei ist, dass man mit diesem Modell nicht in den Genuss einer Förderung kommt, weil die Förderschwelle nicht erreicht wird. Anders sähe es aus, wenn man das gesamte Gebiet mit den Kleinkläranlagen zu einem einzigen neuen Satzungsgebiet zusammenfassen würde. Laut Schulte würde dies jedoch einen Rattenschwanz nach sich ziehen und wäre möglicherweise rechtlich angreifbar, weil für 50 Prozent der Kleinkläranlagebesitzer keine Kosten festgesetzt werden könnten, da deren Abwässer auf eigenem Grund versickern.
Für Herstellungsbeiträge und Gebühren könnten lediglich diejenigen Hausbesitzer herangezogen werden, die in den gemeindlichen Kanal einleiten. Der Experte gab zu bedenken, dass die Erstellung einer Gebührenkalkulation nicht unerhebliche Kosten verursache.