Druckartikel: Folgende Unterscheidungen müssen getroffen werden

Folgende Unterscheidungen müssen getroffen werden


Autor: Lisa Kieslinger

LKR Kronach, Donnerstag, 14. Sept. 2017

Definition Bei diesem Thema müssen Begriffe genauer definiert werden: Flüchtlinge, die bereits einen positiven Bescheid des Bundesamtes für Migration und Fl...


Definition Bei diesem Thema müssen Begriffe genauer definiert werden:

Flüchtlinge, die bereits einen positiven Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten haben und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, dürfen arbeiten. Eine Erlaubnis der Ausländerbehörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten gilt per Gesetz ein absolutes Beschäftigungsverbot. Alle anderen Asylbewerber, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten, steht die Entscheidung über eine Arbeitserlaubnis im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde. Quelle: Landratsamt