Flüchtling muss 1200 Euro wegen Bedrohung bezahlen
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Freitag, 31. März 2017
An einen Vorfall um einen Grill, einen spritzenden Wasserschlauch und fliegende Steine hatten sich am Donnerstag vier Zeugen und ein Angeklagter im Amtsgeri...
An einen Vorfall um einen Grill, einen spritzenden Wasserschlauch und fliegende Steine hatten sich am Donnerstag vier Zeugen und ein Angeklagter im Amtsgericht zu erinnern. Die Frage aller Fragen war: Hätte ein 22-jähriger Bewohner einer dezentralen Flüchtlingsunterkunft im östlichen Landkreis eine gefährliche Körperverletzung begangen oder nicht? Versucht hat er sie, davon zeigten sich Richter Stefan Hoffmann und Staatsanwältin Franziska Winkler überzeugt.
Es hätte ein schöner zweiter Augusttag werden sollen. Vom abendlichen Grillen war die Rede und davon, dass schon Fleisch besorgt wurde. Als das Fleisch im Grill landete, erhitzte sich nicht nur dieses. Im Streit um eine Grillerlaubnis soll der 22-Jährige Steine aus Rabatten gerissen haben und mit einem auf die Geschäftsführerin der Unterkunft zugegangen sein, erhobenen Armes und mit der Absicht, zuzuschlagen.
"Das hat die net gstört"
Erhellung des Umstands erhoffte sich das Gericht von der 55-jährigen Geschäftsführerin der Unterkunft. Die wies immer wieder und mit Bestimmtheit auf die Vorgeschichte des Grillens hin. An sich habe sie nichts dagegen gehabt, nur sei die Erlaubnis von vornherein an eine Bedingung geknüpft gewesen. "Ihr denkt aber schon daran, wenn ihr grillen wollt, macht die Unterkunft vorher sauber", so die Frau. Aber: "Das hat die überhaupt net gstört."Als der Grill angeliefert wurde, habe sie erneut an die Abmachung erinnert. "Ich habe jetzt Hunger, ich will jetzt grillen", habe sie zu hören bekommen. Aber das wollte die Frau nicht dulden, kippte den Grill und versuchte, die Glut mittels Wasserschlauch zu löschen.
Nun aber geriet der Angeklagte in Rage und soll mit dem Fuß Steine in Richtung der Frau "gekickt" haben. Am Ende ist er gar mit einem Stein auf sie zugetreten.
Immer wieder führte die 55-Jährige die Ausholbewegung vor, die der junge Mann gegen sie unternommen habe. "Er war krebsrot im Gesicht, also wutentbrannt (...) und er scheint jähzornig zu sein. Ich habe ihm den Schlauch voll ins Gesicht gehalten und wäre der Hausmeister nicht dazu gekommen, er hätte zugeschlagen", suchte die Zeugin zu versichern.
An diesem Punkt sprach ihr Richter Hoffmann ins Gewissen: "Das ist eine wichtige Frage, da möchte ich Sie bitten, darüber nachzudenken. Hat er ausgeholt oder den Stein nur drohend in der Hand gehalten?" Erneut demonstrierte die Zeugin eine Ausholbewegung. Gestützt wurde ihre Aussage durch den von ihr erwähnten Hausmeister. "Ich hab' mich dazwischen gestellt, ich weiß nicht, was sonst passiert wäre."
Angeklagter entschuldigt sich
Dass sich der Angeklagte bei ihr gleich nach dem Vorfall entschuldigt habe, bekräftigte die Hauptzeugin allerdings auch. Der Angeklagte selbst äußerte, dass er nichts von der Grillvereinbarung zwischen seinen Kumpels und der Geschäftsführerin gewusst habe. Mehrmals entschuldigte sich der bislang unbescholtene Mann und zeigte sich kurz vor dem Urteilsspruch einigermaßen nervös.Auf 1400 Euro Strafe plädierte Franziska Winkler wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung, eben weil ein Pflasterstein "ein gefährliches Werkzeug" darstelle. Jedoch hielt auch sie dem Beschuldigten zugute, dass er im Affekt handelte, es keine Verletzten gab, er nicht vorbestraft war und sich sofort einem Gespräch gestellt hatte.
Etwas milder verfuhr mit seinem Urteilsspruch Stefan Hoffmann, der 1200 Euro Geldstrafe verhängte. Dabei räumte er ein, dass bei der "Aufheizung der Streitigkeit" auch die Geschäftsführerin ihren Anteil hatte.