Feuerwerk ja, aber mit Vernunft
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Coburg, Donnerstag, 29. Dezember 2016
Wer Raketen, Kracher und Böller abbrennen will, muss einige Ge- und Verbote beachten. Historische Gebäude unterliegen einem besonderen Schutz. Auch auf Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime muss Rücksicht genommen werden.
Auch am morgigen Silvester haben Hobby-Feuerwerker keine Narrenfreiheit. Handelsübliche Silvesterraketen, Kracher und Böller (früher "Feuerwerksklasse II", jetzt "Kategorie 2") dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Was vielen "Feuerwerkern" vielleicht nicht bekannt ist: Nur Erwachsene dürfen diese Feuerwerkskörper abschießen. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Coburg ausdrücklich hin.
Verboten sind nach der Mitteilung generell Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern. Ein großer Abstand sei außerdem wichtig zu Tierhaltungen, Tankstellen, Scheunen, Ställen und allen leicht entzündlichen Stoffen.
Himmelslaternen verboten!
Generell verboten bleiben übrigens auch an Silvester und Neujahr die sogenannten "Himmelslaternen", die ihr Brandrisiko unkontrolliert in die Ferne tragen. Mit Nachdruck warnt das Ordnungsamt der Stadt Coburg vor möglichen Brandgefahren durch das Feuerwerk für die vielen historischen Coburger Gebäude wie zum Beispiel die Veste Coburg, das Schloss Ehrenburg, das Landestheater, das Naturkundemuseum am Festungsberg, das Stadthaus und das Rathaus am Markt sowie das Zeughaus in der Herrngasse. "In deren Umkreis soll grundsätzlich jedes Feuerwerk unterbleiben!" sagt Kai Holland, der Leiter des städtischen Ordnungsamtes.
Die Polizei rät darüber hinaus dringend davon ab, Feuerwerk zu verwenden, das keine Zulassung in Deutschland besitzt. Häufig besäßen diese ungeprüften Feuerwerkskörper eine wesentlich höhere Sprengkraft, die ein erhebliches Verletzungsrisiko berge, wie es in der Mitteilung der Stadt Coburg heißt.
Allerdings dürften auch die gesundheitlichen Risiken für die Feuerwerker selbst bei zugelassenen Feuerwerksartikeln nicht unterschätzt werden. "Insbesondere unter Alkoholeinfluss steigt die Unfallgefahr nochmals an", so das Ordnungsamt. Die Palette möglicher Verletzungen reiche von Gehörschäden über verbrannte oder abgerissene Finger bis hin zu schwersten Augenverletzungen.