Feuerwerk in Innenstadt verboten
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Bayreuth, Dienstag, 21. Dezember 2021
Die Stadt Bayreuth erlässt erneut ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr. Es gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit entsprechend sensiblem Baubestand...
Die Stadt Bayreuth erlässt erneut ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr. Es gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit entsprechend sensiblem Baubestand, so etwa für die Opernstraße mit dem Markgräflichen Opernhaus, für die Friedrichstraße, aber auch für das Gassenviertel und den Hofgarten.
Das Feuerwerksverbot gilt von Freitag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Samstag, 1. Januar, 24 Uhr. Es erstreckt sich auf handelsübliche Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Mit einer entsprechenden Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen wird auf die Regelung hingewiesen. Ein von der Stadt beauftragter privater Sicherheitsdienst wird die Einhaltung des Verbots überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Beweggründe für das Böllerverbot liegen im Bereich des Brand- und Gebäudeschutzes, in Zeiten der Corona-Pandemie aber auch mehr denn je im Personenschutz. Daher hat die Stadt zum Jahreswechsel Ansammlungen mit mehr als zehn Personen in publikumsträchtigen Bereichen der Innenstadt untersagt. An die Bürger wird appelliert, Ansammlungen in den Straßen an Silvester zu vermeiden und die Abstandsregeln zu beachten. Infos auch unter www.bayreuth.de. red