Fehlerhafte Briefwahl
Autor: Klaus Gagel
Michelau, Freitag, 19. Oktober 2018
Was ursprünglich als Erleichterung gedacht war, entpuppt sich im Nachhinein möglicherweise als Hindernis. Auf Beschluss der Landessynode haben alle wahlberechtigten evangelischen Christen Briefwahlunt...
Was ursprünglich als Erleichterung gedacht war, entpuppt sich im Nachhinein möglicherweise als Hindernis. Auf Beschluss der Landessynode haben alle wahlberechtigten evangelischen Christen Briefwahlunterlagen bekommen. Der Rücklauf lässt schon jetzt eine höhere Wahlbeteiligung erkennen. Allerdings fehlt in etlichen abgegebenen Couverts der Wahlschein. Damit können die dort abgegebenen Stimmen nicht gewertet werden. Die Wahl ist ungültig.
Der Wahlzettel mit den Namen der Kandidaten muss bei der Briefwahl zusammen mit dem Wahlschein abgeben werden. Wer diesen also noch zu Hause hat oder ihn aus Versehen mit dem Wahlzettel in den blauen Umschlag gesteckt hat, der kann am Wahltag mit dem Wahlausweis oder dem Personalausweis in einem der Wahllokale seine Stimme abgegeben. Nur diese Stimmabgabe zählt.
Die Wahl der Kirchenvorstände ist eine wichtige Form der Mitbestimmung über die Leitungsgremien der Kirchengemeinde. Ausgehend von den Kirchenvorständen werden alle Gremien der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gebildet. Die Kirchenvorstände entsenden auch Delegierte in die Dekantssynode. kag