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Falscher Ansatz


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, Freitag, 04. Dezember 2020

Zum Thema "Hilfeleistungen für Unternehmen": Die von der Bundesregierung oder von sogenannten Sachverständigen vorgesehene Unterstützung der Wirtschaft bzw. bestimmter Branchen mit Erstattung von 75 P...


Zum Thema "Hilfeleistungen für Unternehmen":

Die von der Bundesregierung oder von sogenannten Sachverständigen vorgesehene Unterstützung der Wirtschaft bzw. bestimmter Branchen mit Erstattung von 75 Prozent des Umsatzes in den Monaten November und Dezember erfordert laut Veröffentlichung 30 Milliarden Euro. Die Bemessungsgrundlage "Umsatz" ist jedoch die falsche, vielmehr müssen ungedeckte Fixkosten Basis von Hilfsleistungen sein. Vom Umsatz sind Wareneinsatz, Personal- und Sachkosten und sonstige Fixkosten zu bestreiten, was verbleibt, ist der Gewinn.

Im vorliegenden Falle entfällt bei nicht vorhandenem Umsatz der gesamte Wareneinsatz von geschätzt 40 Prozent, ferner wird bei Inanspruchnahme von Kurzarbeit ein wesentlicher Teil der Personalkosten durch das Kurzarbeitergeld ohnedies von Staat bezahlt. Bleiben als ungedeckter Aufwand die verbleibenden Personalkosten, Kosten für Mieten/Pachten, Energie, Versicherungen und sonstige Aufwendungen. Nur die Summe dieser Kosten kann Maßstab für die Berechnung von Unterstützungsleistungen des Staates sein.

Selbst bei vollem Ersatz dieser Kosten dürften hierbei Summen von allenfalls einem Drittel der genannten 30 Milliarden Euro anfallen. Die Verschuldung des Staats in Pandemie-Zeiten ist wahrlich schon hoch genug, bei der Zuteilung von Hilfsgeldern sollte deshalb mit mehr Augenmaß vorgegangen werden. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Abgeordneten und die Regierung beim Beschluss über Steuermittel über das Geld der Steuerzahler und nicht über das eigene entscheiden.

Hans Reichart

Hirschaid