Fahrtkosten können erstattet werden
Autor: Redaktion
Kulmbach, Dienstag, 11. Oktober 2016
Der Landkreis Kulmbach weist darauf hin, dass bestimmte Schüler Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2015/2016 entstandenen Fahrtkosten zur Bildun...
Der Landkreis Kulmbach weist darauf hin, dass bestimmte Schüler Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2015/2016 entstandenen Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung haben.
Anspruchsberechtigt sind Jugendliche an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen.
Erstattungsleistungen werden vom Landratsamt Kulmbach jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 420 Euro übersteigen.
Bei Familien, die im Schuljahr 2015/2016 Anspruch auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder oder Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, wird eine Anrechnung dieses Eigenanteils nicht vorgenommen, das heißt, die verauslagten Fahrtkosten werden in voller Höhe erstattet.
Ein Nachweis vom Monat August 2015 ist dem Antrag beizufügen.
In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung aber bis spätestens 31. Oktober 2016 beim Landratsamt Kulmbach eingereicht werden. Weitere Auskünfte hierzu gibt es unter Telefon 09221/707-247.
Schüler, die eine der genannten Schulen besuchen, müssen beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorgehen und deshalb mögliche Fahrpreisermäßigungen in Anspruch nehmen. Hierzu kann insbesondere auch der Erwerb und die Nutzung der Bahn-Card oder der vorausschauende Erwerb von Fahrkarten zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. red