Fahrradschuppen muss auf dem Grundstück "wandern"
Autor: Sylvia Hubele
Eggolsheim, Donnerstag, 12. Oktober 2017
Bei der Ortsbesichtigung schauten sich die Mitglieder des Bau-, Umwelt-, Energie-, Landschafts- und Forstausschusses genau an, wo ein geplanter Fahrradschup...
Bei der Ortsbesichtigung schauten sich die Mitglieder des Bau-, Umwelt-, Energie-, Landschafts- und Forstausschusses genau an, wo ein geplanter Fahrradschuppen errichtet werden soll - und lehnten das geplante Bauvorhaben in der anschließenden Sitzung einstimmig ab. Auf der anderen Seite des Grundstücks könne dieser direkt an der Grenze errichtet werden, da dort eine Straße verlaufe, argumentierte Bürgermeister Claus Schwarzmann. Da für die beantragte Genehmigung der Bebauungsplan geändert werden müsse, könnte der Nachbar dagegen Klage erheben.
Genehmigungen
Gegen die geplante Maschinenhalle im Gewerbegebiet Eggolsheim Büg-Süd, die Errichtung einer Einfriedung aus Gabionen, den Umbau eines Nebengebäudes und den Aufbau einer Garage hatten die Marktgemeinderäte nichts und stimmten einstimmig zu.
Landratsamt entscheidet
Auch der Neubau einer Catering-Küche mit Seminarraum wurde einstimmig befürwortet. Ob Stellplätze nachgewiesen werden müssen oder eine Nutzungsänderung beantragt werden muss, wird das Landratsamt Forchheim feststellen, wenn der Bauantrag dort eingereicht worden ist, bemerkte Schwarzmann.Den Bauantrag auf Errichtung einer Werbeanlage an der Staatstraße lehnten die Marktgemeinderäte einstimmig ab. Diese Werbeanlage sei zu nahe an einer Straßenkreuzung geplant worden, begründeten sie ihre Ablehnung.
Da die Straße im Gewerbegebiet "Wertstoffhof" fertiggestellt ist, widmeten die Marktgemeinderäte sie zur Ortsstraße, deren Träger der Markt Eggolsheim ist.